Leverkusen Sexueller Missbrauch von drei Mädchen wird neu verhandelt

Leverkusen · Zwei Revisionsverfahren werden derzeit von der 4. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts verhandelt, beide betreffen Sexualdelikte aus Leverkusen. Während im ersten Prozess gegen einen 50-Jährigen an elf Verhandlungstagen - wie berichtet - praktisch noch einmal alles aufgerollt werden muss, hat es das Gericht im zweiten Fall, dessen Hauptverhandlung gestern eröffnet wurde, etwas einfacher: Hier machte der Bundesgerichtshof (BGH) lediglich Bedenken an der Höhe des Strafmaßes geltend.

 Der Fall wird vor dem Landgericht Köln verhandelt.

Der Fall wird vor dem Landgericht Köln verhandelt.

Foto: dpa, mb tmk

Während der Angeklagte im ersten Fall im April 2014 zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, kam im anderen Prozess ein 51-jähriger Türke im August 2014 mit einer Strafe von vier Jahren und sechs Monaten davon.

Ihm wird zur Last gelegt, zwischen 2001 und 2011 drei Nichten seiner Ehefrau sexuell missbraucht zu haben, während sich die Mädchen in seiner Wohnung in Leverkusen aufhielten. In allen acht Anklagefällen waren die Opfer laut Staatsanwaltschaft unter 14 Jahren alt, also noch Kinder.

Der BGH schrieb in der Revisions-Begründung, dass man die lange zurückliegenden Taten bei der Festsetzung der Strafe zu stark gewichtet habe. Das muss die 4. Große Strafkammer unter der Vorsitzenden Richterin Ulrike Grave-Herkenrath nun erneut bewerten.

Daher begann der Prozess am ersten Verhandlungstag mit einer über einstündigen Verlesung des Urteils aus der ersten Instanz und des Bescheids der Richter aus Karlsruhe - und nicht wie üblich mit dem Verlesen der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.

Erst danach hörte sich die Kammer die Aussagen von Zeugen an, in diesem Fall die Eltern der drei Nichten, die von dem Onkel belästigt wurden.

Vor allem die jüngste Tochter, inzwischen 15 Jahre alt, habe am meisten leiden müssen und sei auch in psychotherapeutischer Betreuung gewesen, berichtete die Mutter. Die Familie habe in der Zwischenzeit versucht, die Vorfälle zu verdrängen. Mit der Vorladung des Gerichts für die Eltern habe man natürlich im Familienkreis wieder darüber gesprochen. Das Gericht hatte sich über die Auswirkungen selbst ein Bild machen wollen.

Der Angeklagte schweigt nach wie vor. Er lässt keine Regungen erkennen. Lediglich ein nervöses Zucken der Augenlider verrät seine Anspannung.

Er kam 1988 als Kurde aus der Osttürkei nach Deutschland, über verschiedene Aufenthaltsorte 1995 nach Leverkusen. Bis auf zeitlich begrenzte Arbeit in einer Reinigung lebte er nur von Sozialhilfe. Seinem eigenen Onkel musste er am Sterbebett versprechen, seine inzwischen von ihm geschiedene Frau zu heiraten. Kinder aus dieser Ehe gab es nicht.

Der deutschen Sprache ist der Angeklagte trotz seines 28-jährigen Lebens in Deutschland nicht mächtig, einen vom Jobcenter verordneten Sprachkurs brach er 2008 erfolglos ab.

(sg-)
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