Leverkusen Sechs Wochen Urlaub für Arbeitslose

Leverkusen · Die Agentur für Arbeit erinnert zu Beginn der Feriensaison an einige Grundregeln für Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten:

Regel 1 Arbeitslose können für maximal drei Wochen im Jahr in Urlaub fahren und weiter Arbeitslosengeld erhalten. Allerdings wird die Reise nur genehmigt, wenn in dieser Zeit keine Aussicht auf Vermittlung in Arbeit besteht, keine berufliche Bildungsmaßnahme vorgesehen und der Urlaub mit der Arbeitsagentur vorher abgestimmt ist.

Regel 2 Auch Abwesenheiten von bis zu sechs Wochen pro Jahr sind möglich. Das Arbeitslosengeld wird nur für drei Wochen gezahlt.

Regel 3 Wer seinen Urlaub nicht anmeldet, erhält möglicherweise kein Arbeitslosengeld und muss es teils zurückzahlen. Auch der Krankenversicherungsschutz ist unterbrochen. Arbeitslose, die mehr als sechs Wochen verreisen möchten, haben für die gesamte Zeit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Zeit der Ortsabwesenheit, ob mit oder ohne Arbeitslosengeldbezug, gibt es nicht.

Info bei jeder Arbeitsagentur.

(US)
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