Leverkusen Schutz vor der Abzocke per Smartphone

Leverkusen · Einmal im Monat landet die Handy-Rechnung im Briefkasten oder dem elektronischen Postfach. Seit etwa einem halben Jahr aber entdecken Smartphone-Nutzer immer häufiger Zusatzposten auf der Abrechnung, die sie sich nicht erklären können.

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Hinter dubiosen Namen wie "Twindale Enterprises", "MoCoPay" oder "Net Mobile AG" verstecken sich Drittanbieter, die mit einer üblen Masche ihr Geschäft betreiben. Deutschlandweit sind Kunden sämtlicher Mobilfunkanbieter davon betroffen. Allein bei Sylvia Zimmermann, Leiterin der Verbraucherzentrale in Leverkusen, melden sich täglich zwischen fünf und sechs Smartphone-Nutzer, die für Abonnements zahlen sollen, die sie nie abgeschlossen haben wollen. Das sind etwa 100 Betroffene monatlich - und lässt das Ausmaß des Betrugs erahnen.

"Die Abzocke erfolgt über kostenlose Apps und beim Surfen im mobilen Datennetz", sagt Zimmermann. Die Gefahr lauert hinter der Werbung, die beim Surfen oder Spielen plötzlich auf dem Bildschirm erscheint. Das Wegdrücken der Werbung alleine reicht, um als Verbraucher in die Falle zu tappen. Die Krux daran ist, dass das Recht derzeit noch auf Seiten der Drittanbieter steht: Für den rechtskräftigen Abschluss eines Abonnements muss eigentlich das Feld "zahlungspflichtig bestellen" vom Verbraucher angeklickt werden.

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Foto: dpa, Kai Remmers

Bei der App-Abzocke aber dient die Werbung als sogenanntes "Overlay". Unsichtbar dahinter verbirgt sich der Bestell-Button, der den Nutzer unwissentlich zum Vertragsabschluss verleitet. Wer ausschließlich über ein privates WLAN surft, ist vor dem Betrug relativ sicher", sagt Verbraucherschützer Christian Fuchs aus Leverkusen. Eine wohl kaum zufriedenstellende Antwort für den Großteil der Nutzer. Wirklich schützen kann man sich nur präventiv. Der Kunde muss den ersten Schritt machen: "Nutzer sollten bei ihrem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre veranlassen", rät Sylvia Zimmermann. Das geht online, per Musterbrief oder per Mail an den Anbieter (Info-Box).

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Doch die Chance darauf, das eingezogene Geld zurückzubekommen, ist gering. Die Einspruchsfrist beträgt nur acht Wochen. Ist diese Frist abgelaufen, ist das Geld definitiv weg. Wer den Betrug vorher bemerkt, sollte die Abrechnungsfirma ausfindig machen und das Abo deaktivieren lassen. Oftmals aber bleibt die Rückforderung des Betrags erfolglos, denn auch der Mobilfunkanbieter verdient mit und stellt sich auch mal quer. Daher ist der Appell der Verbraucherschützer vielleicht abgedroschen, aber klar: Vorsicht ist besser als Nachsicht.

(ball)
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