Leverkusen Schulsozialarbeit: Köln stützt Leverkusen

Leverkusen · Die Kölner Bezirksregierung hat gestern klargestellt: Der Ratsbeschluss, die Steuern zu erhöhen, um Schulsozialarbeit in Leverkusen langfristig zu sichern, bewegt sich im "rechtlich zulässigen Rahmen". Die Diskussion geht dennoch weiter.

Die Entscheidung des Leverkusener Stadtrats, zur Sicherung der Schulsozialarbeit in der Stadt künftig die Steuern zu erhöhen, ist rechtens. Dies bestätigte die zuständige Kölner Bezirksregierung gestern auf Anfrage unserer Zeitung.

Mit Wirkung zum 1. Januar kommenden Jahres soll die so genannte Grundsteuer B, die Hausbesitzer und Mieter trifft, um zehn Punkte steigen. Der heftig umstrittene Beschluss wurde am vergangenen Montag im Stadtrat mit 29 Stimmen von CDU, Grünen, OP plus, Lev-Partei und Linken zu 23 Stimmen von SPD, FDP, Pro NRW, Piraten und Bürgerliste gefasst (wir berichteten). Die Stadtverwaltung geht von 650 000 Euro zusätzlichen Einnahmen jährlich aus, mit denen die Schulsozialarbeit in Leverkusen langfristig gesichert werden soll.

Aus dem Lager der Unterlegenen war im Verlauf der Sitzung allerdings mehrfach der Verdacht geäußert worden, eine Steuer wie die Grundsteuer B anzuheben, um damit nur ein einziges Projekt zu finanzieren, könne rechtlich unzulässig sein.

Ein Sprecher der Kölner Bezirksregierung stellte gestern dazu klar: "Zu dem Punkt Anhebung der Grundsteuer B gilt grundsätzlich, dass sich die nunmehr vom Rat der Stadt in eigener Verantwortung getroffene Entscheidung in dem abgestimmten und rechtlich zulässigen Rahmen bewegt."

Grünen-Fraktionschefin Roswitha Arnold hatte bereits in der Ratssitzung betont, die Variante Steuererhöhung sei "dreifach chemisch gereinigt". Soll heißen: Die Stadt hat sich im Vorfeld bei der Kölner Aufsichtsbehörde genau erkundigt, ob ihr Finanzierungsweg tatsächlich zulässig ist.

Vor dem Beschluss hatten die Leverkusener Politiker jedoch erst einmal mehrheitlich die Entscheidung aus der voraufgegangenen Ratssitzung rückgängig gemacht. Diese hatte vorgesehen, Gelder, die für den Rechtsstreit mit der Drogeriekette Rossmann vorgesehen waren (bis zu 3,9 Millionen Euro), zu verwenden. Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn hatte das als rechtswidrig beanstandet und sich auf die Gemeindehaushaltsverordnung berufen: Sie sieht vor, dass Rückstellungen aufgelöst werden müssen, wenn der Grund entfällt.

Dazu äußerte sich die Bezirksregierung gestern inhaltlich nicht. In der Stellungnahme heißt es nur: "Der Rat hat den beanstandeten Beschluss zurückgezogen und sich mit Mehrheit dafür entschieden, zur Sicherstellung der Schulsozialarbeit den Hebesatz für die Grundsteuer B anzuheben. Eine aufsichtsbehördliche Bewertung der vom Oberbürgermeister ausgesprochenen Beanstandung ist mit dem neuen Beschluss des Rates hinfällig."

Ebenso unklar bleibt, ob die Spekulation einiger Ratsmitglieder zutrifft, wenn bei der Schulsozialarbeit eine Steuererhöhung machbar sei, könne man ja auch für andere Einzelprojekte die Steuern erhöhen.

(RP)
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