Leverkusen Schießerei: Polizei führt gesuchten Zeugen vor

Leverkusen · Dafür musste die 11. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts mal auf die Schnelle ihren Fahrplan ändern: Die Polizei hatte den 32-jährigen Zeugen, der im Prozess gegen den 33-jährigen Angeklagten aus Steinbüchel, der sich unter anderem weder versuchten Totschlags verantworten muss, aufgegriffen und ihn kurzerhand ins Justizzentrum an der Luxemburger Straße gebracht. Diese Vernehmung brachte letztlich weniger neue Erkenntnisse, als sie einen absonderlichen Verlauf nahm.

Trotz mehrfacher Ladung war der ehemalige "Läufer" des als Drogenhändlers in Steinbüchel tätigen Beschuldigten nicht gekommen. Hatte er Angst? Dieser Eindruck zwängte sich einem förmlich auf, als er auf die ersten Fragen antworten sollte. Meist wusste der Mann von nichts mehr, konnte sich an kaum noch etwas erinnern. Auch kaum noch daran, dass ihm der Angeklagte wenige Wochen vor den beiden Schießereien im Juni und Juli zu Hause aufgesucht und ihm eine schmerzhafte Lektion erteilt hatte. Da hatte der Angeklagte mit einem Messer die Initialen seines Namens in die Brust des Zeugen geritzt. Was der Grund war? "Ich habe wohl Mist gebaut", bekannte er kleinlaut.

So jedenfalls kam die Kammer bei ihrer Zeugenvernehmung nicht weiter. Unterbrechung. Danach kam dann der Vorschlag, den Angeklagten während der Vernehmung von der Verhandlung auszuschließen. Einspruch der Verteidigung. Am Ende hat der Zeuge dann doch noch einiges erzählt, sogar die Narbe von der Verletzung mit dem Messer gezeigt. Schließlich nahm er noch die Entschuldigung des Angeklagten an - und war heilfroh, als er die knapp zweistündige Vernehmung, die er merklich als Qual empfunden hatte, endlich beendet war. Auf die übliche Frage nach den Kosten, die er als Zeuge beanspruchen kann: "Ja, Fahrgeld." "Aber nur für die Rückfahrt", merkte die Vorsitzende Richterin noch an, nachdem ihn ja die Polizei zum Termin gebracht hatte. In dem Prozess, der nach einer längeren Ferienpause erst am 8. August fortgesetzt wird, kündigte die Verteidigung noch einige Erklärungen an. Eine (erste) Einschätzung von der Persönlichkeit des Angeklagten trug bereits der psychiatrische Sachverständige vor. Er erkannte eine Person mit einer dissozialen Störung. Die Schwelle für aggressives und gewalttätiges Verhalten sei seit seinem 25. Lebensjahr stetig gesunken. In seinem Freundeskreis hatte er den Spitznamen "Geld", was den Gutachter zu einem Vergleich mit einem "Paten" veranlasste.

"Der Pate von Steinbüchel" habe zwar versucht, freundlich und hilfsbereit aufzutreten, aber wenn ihm etwas gegen den Strich ging, habe er vor Gewalt nicht zurückgeschreckt - bis eben zum Gebrauch der Schusswaffe im Juni und Juli 2014.

(RP)
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