Leverkusen Richterspruch vertagt - Fahrverbote für Dieselautos bleiben umstritten

Leverkusen · Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, ob Fahrverbote für Dieselautos zulässig sind, wurde gestern vertagt. Es soll am kommenden Dienstag, 27. Februar, verkündet werden. Von dem Urteil wird eine Signalwirkung für künftige Rechtsvorschriften zu möglichen Dieselfahrverboten erwartet.

Leverkusen ist davon besonders betroffen, denn es gehört zu den Städten, die den Grenzwert bei Sickstoffoxiden von 40 Mikrogramm (ìg) pro Kubikmeter (m3) überschreiten. An der 2015 errichteten Messstation des Landesumweltamtes an der Gustav-Heinemann-Straße wurde in zwei aufeinanderfolgenden Jahren höhere Werte gemessen, 2015 waren es 47 ìg/m3, 2016 45 ìg/m3. Die Deutsche Umwelthilfe hat bisher gegen 43 Städte, die die Grenzwerte überschreiten, Rechtsverfahren angestrengt und sie aufgefordert, kurzfristig wirksame Maßnahmen gegen die Überschreitung der Grenzwerte darzulegen. Verfahren gegen weitere Städte sollen folgen. Dieser Aufforderung ist die Stadt nachgekommen. In ihren Vorschlägen für einen sogenannten Luftreinhalteplan listet Leverkusen 21 Maßnahmen gegen Stickstoffdioxid und Feinstaub auf. Sie orientieren sich vornehmlich an einer Reduzierung der Abgase auf der Autobahn, die als für die Stadt besonders belastend eingestuft werden. Dazu gehören neben erhöhten Schutzwänden Temporeduzierungen in Form einer "umweltsensitiven Verkehrsbeeinflussungsansanlage".

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Will sagen, sobald die Belastung steigt, greifen Tempolimits, die streng überwacht werden sollen. Auch eine Tunnellösung beim A 1-Umbau ist Teil des Konzepts. Hinzu kommen verbesserte Ampelsteuerungen, der Einsatz von Elektrobussen und Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge etwa durch Befreiung von Parkgebühren. Ein Dieselfahrverbot ist in diesen Vorschlägen nicht vorgesehen. Der Luftreinhalteplan liegt der Bezirksregierung vor und muss von ihr in Kraft gesetzt werden. Das soll bis Mitte des Jahres geschehen.

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Gegen ein mögliches Dieselfahrverbot hatte die Kreishandwerkerschaft klar Stellung bezogen. Es sei für die 2500 Handwerksbetriebe "existenzbedrohend". Auch Chemparkbetreiber Currenta äußerte sich kritisch: Die Logistik der hiesigen Chemie-Standorte sei durch ein Verbot gefährdet. Auch geriet die Deutsche Umwelthilfe als Klageführer unter Druck, nachdem bekanntgeworden war, dass sie auch von Toyota, einem Konkurrenten der deutschen Autobauer, mitfinanziert wird. Mit dem Leipziger Urteil wird noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob und in welchen Städten Fahrverbote verhängt werden. Es geht vielmehr darum, ob die Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und ohne bundesweite Regelungen anordnen können, damit Grenzwerte eingehalten werden können.

(bu)
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