Leverkusen Raubüberfall: Staatsanwalt fordert fünfeinhalb Jahre

Leverkusen · Den Vorwurf des versuchten Mordes wollte schließlich auch der Staatsanwalt nicht aufrechterhalten, da sprachen einige Fakten dagegen. Aber ein erpresserischer Raubüberfall mit Körperverletzung in Tateinheit mit einem Wohnungseinbruch mache eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten notwendig, so sein Plädoyer. Die Gesamtstraße für den angeklagten 22-jährigen Namibier hatte er aus den Einzelstrafen für den unzweifelhaften Wohnungseinbruch bei einer 88-Jährigen Opladenerin, den Raubüberfall und die Körperverletzung zusammengefasst. Zudem müsse eine zur Bewährung ausgesetzte Vorstrafe einbezogen werden. Vier Vorstrafen, davon drei mit Gefängnis, ließen zudem keine gute Sozialprognose erkennen.

Dabei stellte der Staatsanwalt den Zeitpunkt des Überfalls heraus: "Wer morgens um sieben Uhr in ein Haus eindringt, muss damit rechnen, dass er auf einen Bewohner trifft." Außer in diesem Fall, wo man wohl ausgekundschaftet hatte, dass das Opfer regelmäßig zu dieser Zeit ins Schwimmbad ging. Zwei - unbekannte - Mittäter hätten den Einbrecher genau vor dem Haus abgesetzt.

Was gegen den Vorwurf des versuchten Mordes sprach, war der Ablauf der Tat: Eine Nachbarin hatte das zerstörte Fenster ebenso bemerkt wie die offene Balkontür in der oberen Etage. Zudem hörte sie Hilfeschreie. Der Angreifer hätte nicht fortwährend nach Geld gefragt, wenn er das 88-jährige Opfer hätte töten wollen, so die Meinung des Staatsanwalts.

Die alarmierte Polizei traf nur wenige Minuten später vor Ort ein und wurde unterwegs von der Nachbarin fortlaufend per Telefon informiert, was sie hörte. Das aufgezeichnete Telefonat wurde im Gerichtssaal abgespielt. Die Verteidigerin hatte die Zeit zwischen dem letzten vernehmbaren "Aua, aua" des Opfers und dem Eintreffen der Polizei auf 22 Sekunden gestoppt.

Der Angeklagte bemerkte offenbar die Polizei, wollte sich aus dem Staub machen, wurde am zweiten Zaun des Nachgrundstücks gestellt. Die Polizei brachte ihn auf die Wache, wo er sich massiv wehrte und einem Beamten einen kräftigen Rippenstoß versetzte.

Die Rechtsmedizinerin führte aus, dass es ganz schnell zu einer tödlichen Verletzung hätte kommen können, als das Opfer auf dem Boden lag: "Wenn man am Hals die Luft- oder Blutzufuhr zum Gehirn unterbricht, stirbt der Mensch binnen weniger Sekunden."

Die Rechtsanwältin, die als Nebenklägerin das Opfer vertrat, sprach von fehlender Empathie des Angeklagten, der während der bisherigen Verhandlungstage keine Regungen zeigte. Lediglich als seine weinende Mutter als Zeugin befragt wurde, erkannte man Emotionen.

Die Verteidigung schlug vor, die Strafe nicht höher als fünf Jahre ausfallen zu lassen. Denn der Namibier muss nach Absitzen der Strafe mit der Abschiebung in sein Heimatland rechnen.

Das Urteil wird am Freitag verkündet.

(sg-)
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