Leverkusen Raub in Opladen: 24-Jähriger muss fünf Jahre in Haft

Leverkusen · Für fünf Jahre muss ein 24-jähriger Mann aus Namibia ins Gefängnis, der im Juli dieses Jahres eine 88-Jährige morgens um sieben Uhr in ihrem Haus in Opladen überfallen und ausgeraubt hatte (wir berichteten). Das Urteil verhängte die 4. Große Strafkammer und merkte an, dass damit das Aufenthaltsrecht des Angeklagten in Deutschland erloschen ist und er nach Verbüßung der Strafe in sein afrikanisches Heimatland zwingend ausgewiesen werden muss.

Die Straftat eines Wohnungseinbruchs sah die Kammer als unbestritten an. Aber sie musste den anschließend begangenen Überfall, gewertet als schweren erpresserischen Raubüberfall, noch genauer eruieren, um nicht doch dem ursprünglichen Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft auf einen versuchten Mord zu folgen. Diese hatte fünf Jahre und sechs Monate gefordert.

Die schwerwiegendere Tat konnte aufgrund des Tatablaufs nicht als solche gewertet werden, weil der Angreifer immer wieder das Opfer nach Geld fragte. Auch wenn er dabei Gewalt anwandte und drohte, sie umzubringen, sei der etwa zehn Minuten dauernde Angriff nicht als Tötungsabsicht zu werten, hieß es gestern bei der Urteilsverkündung. Allerdings war die schwere räuberische Erpressung mit einer Körperverletzung verbunden.

Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass das Opfer nachhaltige Schäden erlitten habe, nämlich die fortwährenden Alpträume und die damit schlechtere Lebensqualität. Glück habe auch der Täter gehabt, dass die 88-Jährige noch so fit war, dass schwere körperliche Schäden wie etwa ein Herzinfarkt oder gebrochene Knochen nicht zu beklagen waren. "Dann hätten wir über eine Strafe im zweistelligen Bereich gesprochen", klärte die Vorsitzende Richterin, Ulrike Grave-Herkenrath, den Verurteilten auf. Und gab dem 24-Jährigen angesichts der anschließenden Abschiebung als gut gemeinten Ratschlag mit auf den Weg, dass er die Zeit in Haft nutzen solle, um sich wenigstens anschließend in Afrika eine bessere Zukunft aufzubauen.

Ob das nutzt, ist allerdings wenig wahrscheinlich. Denn auch nach seinen bisherigen vier Verurteilungen - allesamt noch nach Jugendstrafrecht verhängt - zeigte der Mann sich wenig einsichtig. Pikant: Die nun verurteilte Tat hatte er während einer laufenden Bewährungszeit begangen.

Dabei hatte der junge Mann aus Namibia sehr viele Chancen in Deutschland, als er als 13-Jähriger seiner Mutter in die Nähe von Trier folgte. Er hat den Hauptschulabschluss in Deutschland geschafft, spricht fließend die Sprache und hatte zwei Jobs angenommen, wobei die Arbeitgeber sich allerdings jedes Mal nach kurzer Zeit von dem Mitarbeiter trennten - vor allem wegen seines offensichtlichen Drogenkonsums.

Der Gutachter vor Gericht aber erkannte keine Abhängigkeit bei dem jungen Mann, sondern wertete das noch "als schädlichen Gebrauch von Drogen".

(sg-)
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