Urteil in Köln Fünf Jahre Haft für "dümmsten Räuber"

Köln · Das Landgericht Köln hat einen 31-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt. Der Mann hatte unter anderem versucht, eine Sparkasse in Leverkusen mit einer Bombenattrappe zu überfallen. Dabei war er so stümperhaft vorgegangen, dass die Tat misslang.

Der Angeklagte an der Seite seines Verteidigers im Kölner Landgericht.

Der Angeklagte an der Seite seines Verteidigers im Kölner Landgericht.

Foto: Hauser

Wäre alles gelaufen wie geplant, hätte die Angestellte der Leverkusener Sparkasse an der Straße Münsters Gässchen einfach das Geld in den Umschlag gesteckt und Jonas H. (Name geändert) wäre mit praller Beute entkommen. Dummerweise kam alles ganz anders, als es sich der 31-Jährige vorgestellt hatte.

Im Mai 2016 betritt der gelernte Dachdecker die Sparkasse, schiebt der Angestellten einen Zettel mit der Nachricht "Steck die Scheine da rein, ansonsten geht hier in 30 Sekunden alles hoch" hin und zeigt ihr eine Bombenattrappe, an der ein rotes Lichtlein blinkt. Statt aber das Geld herauszugeben, erkennt die Angestellte, dass es sich bei dem Gegenstand um keine echte Bombe handeln kann und spielt nicht mit. Die Angestellte zögert. Die Nerven des Räubers beginnen zu flattern. Er bricht den Überfall ab und rennt zunächst unerkannt davon. Später beim Prozess sagt die Angestellte sinngemäß: Warum auch sollte ein Mann, der Geld will, damit drohen, eine Bombe zu zünden und damit auch sich selbst in die Luft zu sprengen? Das mache keinen Sinn.

Am Mittwoch wurde Jonas H. für die Tat in Leverkusen und den gelungenen Überfall auf ein Kölner Lohnsteuer-Finanzierungsbüro im April 2016 vom Kölner Landgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt. Außerdem muss er 4705 Euro Wertersatz zahlen. So viel hatte H. bei dem Überfall auf das Kölner Büro erbeutet, für den er ebenfalls eine Bombenattrappe genutzt hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Kammer folgte der Forderung annähernd, da H. ein Serientäter ist. 2015 hatte er bei einem Überfall auf eine Bank in Paffrath 20.000 Euro erbeutet.

Räuber ging äußerst dilettantisch vor

Thema war vor Gericht erneut die stümperhafte Vorgehensweise des 31-Jährigen, der als Adoptivkind in einer Akademikerfamilie aufwuchs. H. hatte sich bei den Taten in Köln und Leverkusen nicht die Mühe gemacht, sich zu maskieren und überall DNA-Spuren hinterlassen. Sein Verteidiger hatte ihn deswegen am ersten Verhandlungstag als den "dümmsten Räuber" bezeichnet, der ihm je untergekommen sei.

In seinem Plädoyer bemühte der Anwalt aus Bonn freundlichere Worte, um die Taten seines Mandanten zu erklären. Die Überfälle seien vermutlich ein Hilfeschrei gewesen. H. war ständig pleite, wollte seiner Freundin, die später auch noch schwanger wurde, aber ein gutes Leben bieten - ein quasi aussichtsloses Unterfangen. "Er war völlig aufgewühlt und nicht ruhig, als er die Entscheidungen traf", sagte der Anwalt.

H. selbst zeigte noch einmal Reue. Sein Schlusswort trug er eloquent, wenngleich sichtlich nervös vor. Er habe "unglaubliche" Taten begangen, die er sehr bereue. Die Zeit, die er schon im Gefängnis verbracht habe, sei furchtbar gewesen. Er bitte deswegen um Milde beim Urteil.

Zum Schicksal der Angestellten des Kölner Lohnsteuer-Büros sagte der 31-Jährige nichts mehr. Die Frau, die er in dem Büro mit der Bombenattrappe bedroht hatte, war nach der Tat mehrere Wochen arbeitsunfähig, noch immer ist sie laut Staatsanwaltschaft schwer traumatisiert und hat sich in eine Therapie begeben. "Das zeigt auch, was der Überfall mit einer Attrappe anrichten kann, von der erst einmal keine wirkliche Gefahr ausgeht", sagte der Vorsitzende.

(rpo)
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