Leverkusen Prozess: Vermeintliche "Antänzer"-Diebe gehen straffrei aus

Leverkusen · Aussagen-Verwirrspiel gestern vor dem Amtsgericht Leverkusen: Zwei Asylbewerber aus Marokko (22) und Algerien (27) mussten sich wegen versuchten Diebstahls verantworten. Durch die sogenannte "Antanz"-Methode sollen sie in Opladen versucht haben, am 22. November vergangenen Jahres gegen 2 Uhr vor einer Bar zwei junge Männer zu bestehlen. Der erste Angeklagte saß seit diesem Zeitpunkt in Untersuchungshaft. Der 29-jährige Algerier, der momentan in der Sandstraße lebt, hatte sich vorerst weiter frei bewegen dürfen.

Beide Angeklagten bestritten, die Tat überhaupt begangen zu haben. Sie erklärten über einen Dolmetscher vor Gericht, sie hätten an dem besagten Abend etwas zu trinken holen wollen, weil in Opladen sonst nicht viel los sei. Mit einer Bekannten seien sie am Eingang einer Bar zwei jungen Männern begegnet. Einer der beiden habe die junge Begleiterin, die aktuell immer noch dringend gesucht wird, geschubst. Da sei es zum Wortgefecht gekommen - ohne die Männer vor der Bar anzufassen. Die Beschuldigten bestritten zudem, angetrunken gewesen gewesen zu sein.

Das erste Opfer bestätigte, dass die beiden Angeklagten ihn nicht berührt hätten. Einzig die junge Dame habe ihn auffällig stark umarmt. Da ihm das suspekt vorgekommen sei, habe er sie weggestoßen. Nach einem kurzen Disput seien er und sein Bekannter zum Bahnhof gelaufen, verpassten dort aber die Bahn und wollten wieder zurück in eine andere Kneipe in Opladen.

Dort habe er die Angeklagten wieder getroffen. Ein verdeckter Ermittler habe dann dazwischengefunkt. Und erst durch die Polizei seien er und sein Bekannter darauf aufmerksam gemacht worden, dass die beiden Angeklagten versucht hätten, ihnen etwas zu stehlen.

Der Richter funkte seinerseits gestern dazwischen: Er machte den Zeugen darauf aufmerksam, dass er bei der Polizei aber ausgesagt habe, die Angeklagten hätten ihn angetanzt. Dies konnte der Mann gestern nicht mehr so bestätigten. Auch der zweite Zeuge wollte nichts mehr davon wissen, dass er bei der Polizei Wörter wie "betatschen" benutzt hatte.

Interessant: Die Polizisten, die an diesem Einsatz zur Bekämpfung des Taschendiebstahls beteiligt war, gaben wiederum zu Protokoll, dass sich die Ereignisse vor einem anderen Lokal abgespielt haben.

Für den Richter war das Durcheinander an Aussagen offenbar undurchdringlich. Er brach die Beweisaufnahme ab. Die Staatsanwaltschaft könne in zweiter Instanz noch mal alles aufarbeiten, aber es bestünden zu viele Zweifel an der Schuld der Angeklagten, äußerte er und sprach die Männer frei. Allerdings merkte der Richter an, dass der Verdacht des gezielten Diebstahls bleibe und er von der Unschuld nicht überzeugt sei. Der Haftbefehl gegen den Marokkaner wurde aufgehoben.

(hawk)
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