Leverkusen Prozess gegen Sexualstraftäter wird neu verhandelt

Köln/Leverkusen · Die Taten eines 51-Jährigen aus Mathildenhof, der sich bereits im Frühjahr dafür vor Gericht verantworten musste, beschäftigen bald ein weiteres Gericht. Das bereits getroffene Urteil wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Kölner Landgerichts verwiesen.

Der Verteidiger des Mannes hatte diese Revision erwirkt. Die 2. Große Strafkammer hatte seinen Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Stahlbetonbauer in drei Fällen ihm unbekannte Frauen in Gebüsche gezerrt habe und unter Anwendung von Gewalt sexuelle Handlungen an ihnen vornahm. In drei weiteren Fällen ging es um exhibitionistische Handlungen. Außerdem sprach die Kammer einem Opfer 17.000 Euro als Schmerzensgeld zu.

Im Frühjahr hatte sich der Mann wegen der Taten, die zwischen 1995 und 2013 geschehen sein sollen, vor Gericht verantworten müssen. Der Bundesgerichtshof hob das damals gefällte Urteil wegen angeblicher Befangenheit des Vorsitzenden Richters nun auf. Nun soll der Fall am Landgericht noch einmal neu geprüft werden; von der 2. Großen Strafkammer unter Richterin Grave-Herkenrath. Elf Verhandlungstage sind dafür angesetzt.

Der Prozess im Frühjahr hatte fast ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden; auch diesmal stellte der Verteidiger den Antrag, die Vernehmungen nur mit Beteiligung von Juristen und Gutachtern vorzunehmen. Eine Begründung des Verteidigers: Sein Mandant habe sich inzwischen im Gefängnis eine Legende aufgebaut. In der "Knasthierarchie" stehen Sexualstraftäter bekanntermaßen ganz unten.

Im ersten Prozess waren auch Vergewaltigungen im Leverkusener und Burscheider Raum aus den neunziger Jahren zur Sprache gekommen, die bereits verjährt waren. Die seinerzeit von der Polizei sichergestellten DNA-Spuren konnten zunächst nicht zugeordnet werden. Als eine weitere Straftat Anfang 2013 zur Überführung des Täters führte, konnten diese von der Polizei verwertet werden. Einem minderjährigen Mädchen hatte der Täter seinen Namen und Beruf verraten. Mit diesen Hinweisen konnte die Polizei den Mann überführen.

Am ersten Verhandlungstag des Revisionsprozesses wurden zunächst nur Rechtsgespräche geführt. Es ging um die Frage, inwieweit das kommende Gerichtsverfahren erneut hinter verschlossenen Türen stattfinden soll, um die Persönlichkeitsrechte der Opfer und des Täters zu schützen. Das revidierte Urteil wird im Februar erwartet.

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