Leverkusen Protest gegen Wohnpark "Zur Alten Post"

Leverkusen · Eine Interessengemeinschaft Fritz-Hinrichs-Weg wehrt sich gegen den die geplanten zwei Mehrfamilienhäuser hinter der Gaststätte Zur Alten Post. Sie behaupten, das OVG habe ihre Klage angenommen; die Stadt sagt das Gegenteil.

 Die freie Parkplatzfläche, die bebaut werden soll, und die angrenzende Siedlung aus der Luft betrachtet.

Die freie Parkplatzfläche, die bebaut werden soll, und die angrenzende Siedlung aus der Luft betrachtet.

Foto: Uwe Miserius

Gegen den geplanten "Wohnpark Zur Alten Post" in Witzhelden hat sich eine Interessengemeinschaft aus 20 Anwohnerparteien gebildet. Eine Partei will vor dem Oberverwaltungsgericht Münster den Bau eines Acht- und eines Sechs-Familienhauses sowie einer Tiefgarage hinter der ehemaligen Gaststätte verhindern. Sprecher der Interessengemeinschaft Fritz-Hinrichs-Weg ist Günter Weidner.

Er wehrt sich im Namen der übrigen Anwohner gegen die Darstellung des neuen Grundstückseigentümers und potenziellen Bauherrn Hans-Hugo Hungerberg aus Opladen. Er hatte in der RP dargelegt, die Nachbarschaft werde durch seine Häuser nicht beeinträchtigt, da er nur zweigeschossig bauen werde. Dem widerspricht die IG Fritz-Hinrichs-Weg, die sich "gegen die massive geplante Bebauung wehrt, die zu erheblichen Beeinträchtigungen der Anlieger führt", wie Weidner schreibt. Die 20 Anwohnerparteien werfen Hungerberg vor, gegen den geltenden Bebauungsplan, der für das Gebiet des Parkplatzes gelte, zu verstoßen. "Die unmittelbaren Nachbarn sehen zum Teil auf eine Wand, die 10,45 Meter hoch ist und dann noch auf einer Erdanschüttung steht, so dass insgesamt im Abstand von unter 6 Metern zum eigenen Einfamilienhaus eine 12 Meterhohe und über 10 Meter m breite Wand ragt", verdeutlicht Weidner mögliche Konsequenzen.

Denn seiner Kenntnis nach plane Hungerberg nicht nur zweigeschossige Bauten, sondern jeweils einen zusätzlichen Ausbau der Dachstühle. Außerdem solle der Wohnpark nicht vom jetzigen Parkplatz erschlossen werden. "Die Interessengemeinschaft wehrt sich deshalb dagegen, dass durch das von ihnen genutzte Wohngebiet nunmehr die Zufahrt zu diesem Komplex erfolgen soll und dabei in eine Tiefgarage genau dort einmünden soll, wo der Fußweg in Verlängerung des Fritz-Hinrichs-Wegs zur Ortsmitte führt. Diese besondere Gefahrenquelle ist bei der Planung offensichtlich völlig außer Acht gelassen worden", beklagt Weidner. Im Übrigen habe das Oberverwaltungsgericht Münster die Revision im Zusammenhang mit der Anwohnerklage angenommen, sagte Weidner gestern der RP.

Für die Stadt stellt sich dies anders dar: "Wir haben extra noch mal beim Oberverwaltungsgericht angerufen. Es wurde nicht bestätigt, dass eine Berufung angenommen wurde", sagte Stadtsprecherin Ute Gerhards gestern auf Nachfrage der RP. Die Stadt dulde das Bauvorhaben "Wohnpark Zur Alten Post" und habe keine rechtlichen Bedenken, betonte Gerhards. Deshalb sei auch bereits im Dezember 2014 ein positiver Baubescheid ergangen. Und auch in ihrer Stellungnahme für das Verwaltungsgericht habe die Stadt dem Vorhaben zugestimmt. Fazit: Die Anliegergemeinschaft ist hoffnungsvoll, dass ihre Revisionsklage vom OVG Münster angenommen und zu ihren Gunsten entschieden wird. Der Bauherr ist auch optimistisch - nur andersherum: "Die kommen damit in Münster nicht durch", prognostiziert er.

(RP)
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