Leverkusen Poststreik belastet auch das Amtsgericht

Leverkusen · Die Anzahl der eingehenden Postsendungen am Leverkusener Amtsgericht ist während des Streiks der Post-Mitarbeiter deutlich zurückgegangen. Jetzt befürchtet die Behörde eine Nachbearbeitungs-Welle. Straftäter könnten profitieren.

Am Amtsgericht in Opladen hat es gestern Nachmittag eine Krisensitzung gegeben. Grund: Der anhaltende Post-Streik, der sich nun allmählich auch auf die Justizbehörde in Leverkusen auswirkt. Amtsgerichtsdirektor Hermann-Josef Merzbach konnte gestern auf Anfrage unserer Zeitung zwar immerhin noch darauf verweisen, dass die Kölner Anwaltsvereinigung einen eigenen Kurierdienst unterhält, von dem auch das Opladener Gericht bei Postsendungen von und zu Rechtsanwälten profitiert - doch der Bereich der externen Postsendungen bereitet der Behörde zurzeit Probleme. Streikbedingt, sagt Merzbach, seien deutliche Rückgänge bei den Posteingängen zu verzeichnen.

Jetzt befürchtet der Amtsgerichtsdirektor einen Bearbeitungs-Stau, wenn der Streik vorbei ist und alles nachgeliefert wird. Verschärft werde das ganze dadurch, dass die Hälfte der Belegschaft nun erst einmal in den Sommerurlaub gehe.

Freuen dürften sich über den Poststreik vermutlich all jene, die mit unangenehmen Nachrichten zu rechnen haben. Anhörungsbögen, Bußgeldbescheide oder Vorladungen können nun einfach "auf dem Postweg streikbedingt verzögertzugestellt oder gar verschwunden" sein. Die Beweislast, dass etwas tatsächlich angekommen ist, liegt jedenfalls nicht beim Empfänger.

Anders sieht es jedoch für Privatleute aus, die Vertragskündigungen oder andere wichtige Dokumente auf dem Postweg verschicken wollen. Hier noch einige Details zum Streik:

Pünktlichkeit "Rund 80 Prozent der Briefe und Pakete werden pünktlich zugestellt", erklärte Post-Sprecher Dieter Pietruck gestern auf Anfrage unserer Zeitung, und das bei rund 64 Millionen Briefen und knapp 3,5 Millionen Paketen und Päckchen. Mittlerweile setzt die Post auch Kräfte aus dem Management und der Verwaltung ein, um die Fristen einzuhalten.

Haftung Wer fristgerecht einen Vertrag kündigen möchte, sei es ein Zeitschriften-Abo oder ein Handyvertrag, muss selbst zusehen, wie er das Schriftstück zum Empfänger bekommt. Julian Graf, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW, betont: "Selbst das Einschreiben mit Rückschein bietet im Streikfall keine Garantie." Und der Postsprecher fügt hinzu: "Auch Einschreiben werden auf dem normalen Postweg versandt, für den wir keine Haftung übernehmen." Alternative Möglichkeit: Wer seine Kündigung in der Nähe seines Wohnorts aussprechen kann, sollte das Schreiben selbst abliefern. "Allerdings nur mit einem Zeugen, der vom Eintüten bis zum Einwerfen in den Briefkasten dabei ist", rät Verbraucherschützer Graf.

Alternativen Die Deutsche Post verweist darauf, dass Briefe, die per Express verschickt werden, pünktlich ankommen. Dieser Service werde nicht bestreikt. Allerdings schränkt die Verbraucherzentrale auch hier ein: "Wenn auch dieser Bereich bestreikt werden sollte, ist die Post aus jeder Haftung raus."

Lösung Fax Es gibt Verträge, die per Fax gekündigt werden können - das geht immer dann, wenn keine Originalunterschrift benötigt wird.

(RP)
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