Leverkusen Nur Stadt und Land dürfen Streusalz verwenden - für Gefahrenstellen

Leverkusen · Wer dieser Tage über die Y-Brücke zur Rathaus-Galerie geht, bekommt auch ohne Schnee weiße Füße. Grund ist das Streusalz, das auf der Straßenüberquerung verhindern soll, dass ein Fußgänger ausrutscht. "Weil nachts Schneefall und Eisglätte angesagt wurden und werden, handeln wir auf Brücken und Treppen prophylaktisch", erklärt Michael Bappert, Vizechef der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen (TBL). "Auf den Salzlaken kann sich nicht so schnell Glatteis bilden." Insbesondere Brücken bekämen durch kalten Windzug schnell glatte Stellen, die sich zu einer Gefahr für Fußgänger oder Radfahrer entwickeln könnten.

 Die Technischen Betriebe streuen auch auf der Y-Brücke.

Die Technischen Betriebe streuen auch auf der Y-Brücke.

Foto: sug

Der Winterdienst von Straßen.NRW ist ebenfalls vorbereitet. Durch vorsorgliches Streuen soll Glatteis nach Möglichkeit gar nicht erst entstehen. Sechs Fahrzeuge seien für das Wochenende startklar, teilt Karsten Wieczorek von der Autobahnmeisterei Leverkusen mit.

Weil Streusalz allerdings nicht sehr umweltfreundlich ist, versuche man, wo möglich, eine Solelösung zu verwenden, berichtet Bappert. Das Salz-Wasser-Gemisch sei jedoch nur bis minus sechs Grad einsetzbar. "Wenn es kälter ist, funktioniert es nicht mehr."

Darüber hinaus verwendeten die Technischen Betriebe abstumpfende Materialien wie Basaltgranulat oder Eifelgranulat auf Straßen und Gehwegen. Allerdings mit Bauchschmerzen. "Sand bringt meist nichts. Und wir bekommen regelmäßig Regressforderungen von Autofahrern, die sich darüber beschweren, dass das scharfkantige Basaltgranulat den Lack ihres Wagens beschädigt habe", sagt der stellvertretende TBL-Leiter.

Besser sei sogenanntes Eifelgranulat. "Das pulverisiert, wenn ein Auto darüber fährt, und kann deshalb nicht von Reifen hochgeschleudert werden." Dafür habe dieses Granulat andere Nachteile: "Es verklumpt in der Kanalisation."

Privatleuten ist das Verwenden von Streusalz übrigens verboten. Wer sich nicht daran hält, dem droht nach Angaben des Ordnungsamtes ein Verwarngeld von 25 bis 30 Euro.

(sug)
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