Kein Platz in Abschiebehaft Straftäter freigelassen — NRW sieht Schuld bei Thüringen

Düsseldorf · NRW und Thüringern streiten darüber, wer die Freilassung eines Straftäters in Leverkusen zu verantworten hat. Offenbar scheiterte die Abschiebung des Asylbewerbers am Transport in eine passende Einrichtung. Deshalb ist unklar, ob es besser läuft, sollte der Mann wieder festgenommen werden.

 Vergitterte Fenster in einem Gefängnis (Symbolbild).

Vergitterte Fenster in einem Gefängnis (Symbolbild).

Foto: dpa

Nach Darstellung des NRW-Innenministeriums war Thüringen dafür zuständig, dass der festgenommene Asylbewerber in Abschiebehaft kommt. Tatsächlich war der Mann nach seiner Einreise dem Landkreis Gotha zugeordnet worden. Da der Mann wegen mehrfachen Diebstahls verurteilt worden war und sein Asylantrag abgelehnt wurde, sollte er Mitte März in seine Heimat abgeschoben werden. Das bestätigte das Landratsamt Gotha auf Anfrage unserer Redaktion.

Jedoch tauchte der Mann vor der Abschiebung unter. Erst Wochen später, Anfang April, wurde er von der Polizei festgenommen — in Nordrhein-Westfalen. Der mazedonische Staatsangehörige sei den Beamten bei einer Personenkontrolle aufgefallen, sagte eine Sprecherin der Stadt Leverkusen. Daraufhin sei die Ausländerbehörde in Gotha informiert worden: Als zuständige Behörde habe sie entscheiden müssen, "wie in dem Fall weiter zu verfahren war".

Nach Angaben aus Leverkusen und Gotha wurde daraufhin nach einem Platz in einer Unterbringungseinrichtung gesucht. Aber Büren in NRW sei belegt gewesen, genauso wie Inhelheim in Rheinland-Pfalz, und ein Transport nach Pforzheim in Baden-Württemberg nicht möglich gewesen. "Der Betroffene musste daraufhin aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden, obwohl er abgelehnter ausreisepflichtiger Asylbewerber ist, der sich bereits einer Abschiebung entzog und Mehrfachstraftäter ist", teilte das Landratsamt Gotha. Die Polizei habe den Mann nur maximal 24 Stunden festhalten können.

Dazu erklärte das NRW-Innenministerium, dass die Abschiebehaft nicht "an Platzmangel scheitern" dürfe. Aber die Verantwortung liege in diesem Fall nicht in Nordrhein-Westfalen. "Die zuständigen Stellen in Thüringen hätten sich um einen Platz in einer Unterbringungseinrichtung und um den Transport dorthin kümmern müssen", sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums.

Thüringen wies den Vorwurf zurück. Es sei "bundesweit gängige Praxis", dass ausreisepflichtige Personen durch ein anderes Bundesland abgeschoben werden, wenn sie dort aufgegriffen wurden, teilte das Thüringer Landesverwaltungsamt mit. "Diese Verfahrensweise hat sich in der Praxis bewährt, da die örtlichen Behörden in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Landespolizei sowie der entsprechenden Abschiebehafteinrichtungen stehen." Nordrhein-Westfalen habe seine Hilfe angeboten, sagte ein Sprecher des NRW-Innenministerium. "Wenn gefragt worden wäre, wäre gemeinsam eine Lösung gefunden worden."

Unklar ist, wo der verurteilte Straftäter und abgelehnte Asylbewerber jetzt ist. "Eine Information, wo er sich tatsächlich aufhält, liegt nicht vor", teilte das Landratsamt Gotha. Sollte er wieder festgenommen werden, "würde die Prozedur nach den örtlichen Zuständigkeiten erneut anlaufen, dann vielleicht mit mehr Erfolg", sagte der Sprecher, schränkte aber ein: "Wenn a) ein Haftplatz verfügbar ist und b) der Transport dorthin gesichert werden kann."

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