Leverkusen Notorischem Dieb bleibt zweite Haftstrafe erspart

Leverkusen · Rund um den Friedrich-Ebert-Platz in Wiesdorf, in den Geschäften, in den Parkhäusern und am Busbahnhof, befand sich das "Jagdgebiet" des 30-jährigen Leverkuseners, der sich für seine Diebstähle bereits vor dem Leverkusener Amtsgericht verantworten musste und auch zu Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Einmal ein Jahr und acht Monate und einmal ein Jahr Haft kassierte er vom Amtsgericht im vergangenen Jahr. Zu viel, empfand der Verurteilte, und legte Revision ein.

Die Berufungsverhandlung dauerte nicht lange. Nach gut einer halben Stunde war alles vor einer Kleinen Strafkammer im Kölner Justizzentrum besprochen. Dabei meinte der Vorsitzende Richter noch zu dem Angeklagten, der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, dass er sich bei dem Staatsanwalt bedanken könne. Denn der hatte gleich deutlich gemacht, dass er sich vorstellen könne, auf die Verfolgung von weiteren kleineren Delikten zu verzichten und das Ein-Jahres-Urteil aufzuheben. Bedingung: Der Angeklagte nimmt seinen Revisionsantrag für die andere Strafe zurück.

Genau das hat er nach kurzer Rücksprache mit seiner Verteidigerin gemacht. Somit wurde die längere Strafe von einem Jahr und acht Monaten rechtskräftig, die er für diverse Vergehen erhielt, wie den Aufbruch eines Parkautomaten in Leverkusens Innenstadt, den Diebstahl einer hochwertigen Lederjacke in einem Textilgeschäft, den Ladendiebstahl einer Action-Kamera und den unerlaubten Griff nach einem Handy in einem Bus. Der Fahrer eines Fernreisebusses hatte das Telefon beim Verladen des Gepäcks auf dem Fahrersitz abgelegt, was der Angeklagte als "Einladung" zum schnellen Zugriff verstand.

Der Angeklagte selbst gab auch zu, dass er alleine nicht im Leben klarkomme. Immer wieder ist er durch Straftaten aufgefallen, er stand deswegen auch häufiger vor Gericht. Ursache war immer wieder seine Sucht nach Drogen, für die er Geld brauchte. Von dieser Beschaffungskriminalität könne er nur loskommen, wenn er auch seine Drogensucht in den Griff bekomme, schärfte der Richter ihm ein. Er solle die Zeit in der Justizvollzugsanstalt mit Therapien und einer Ausbildung nutzen, damit seine "eindrucksvolle Laufbahn" (Richter) als Kleinkrimineller ein Ende finde.

(sg-)
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