Leverkusen Neue Regenwasser-Satzung

Leverkusen · Die Stadt muss die Satzung für die Regenwassergebühr ändern. Das verlangt die Datenschutzbeauftragte von NRW. Anlass: Die Luftvermessung aller Grundstücke durch die TBL. Die stadtweite Eigentümerbefragung läuft erst ab Juni.

Anfang 2009 ließ Reinhard Gerlich, Chef der städtischen Technischen Betriebe (TBL), Leverkusen überfliegen. Anhand der Luftfotos lassen sich Grundstücke und die befestigten Flächen auf zehn Zentimeter genau vermessen. So will die Stadt prüfen, ob die Eigentümer alle versiegelten Flächen korrekt angegeben haben. Grund: Pro Quadratmeter Fläche, von der Regenwasser in städtische Kanäle fließt, muss der Leverkusener 1,41 Euro pro Jahr an die Stadtkasse für die Nutzung der Regenwasseranlagen zahlen.

Die Luftvermessung ist zwar offenbar rechtlich möglich, muss aber in der städtischen Satzung als Messmethode aufgeführt sein. Diese jetzt von der Datenschutzbeauftragten NRW verlangte "Dokumentation" soll mit einer Satzungsänderung im Mai vom Stadtrat beschlossen werden. Nach der Klärung der rechtlichen Probleme werden die "Regenwasser-Fragebögen" an die Grundstückseigentümer im Juni verschickt, sagte gestern TBL-Chef Gerlich.

Anstoß von GBO-Chef Fass

Nach bisheriger Planung wollte er die Aktion schon im April starten. Innerhalb von vier Wochen sollten die Eigner angeben, ob die Angaben zum "Niederschlagswasser" (Quadratmeterangaben zu Dachflächen, Wege, Garagenzufahrten, Terrassen etc.) noch stimmen, nach denen die Stadt die Regenwassergebühr berechnet (Die letzte Erhebung war vor 20 Jahren).

Der Anstoß, sich juristisch genauer mit der Regenwassergebühr und der neuen Messmethode zu befassen, kam von Bernd Fass, dem Geschäftsführer des Bauvereins Opladen. Mit ihm und anderen Geschäftsführern Leverkusener Wohnungsgesellschaften sowie mit einem Juristen des Haus- und Grundeigentümervereins, Dr. Thomas Gutknecht, setzte sich Gerlich vor ein paar Tagen zusammen, um die Praxis der Überprüfung zu besprechen.

1991 hatten die Leverkusener Grundstückseigentümer die in Frage kommenden gefestigten Flächen selbst anzugeben. Stichprobenhaft und mit dem Zollstock überprüften städtische Mitarbeiter die Quadratmeterzahlen, die Maßstab für die Gebührenhöhe sind. Weil einige Wohnungsgesellschaften und auch Privatleute mit Wohnhäusern nun Schwierigkeiten haben, jetzt auf die Schnelle alle Grundstücke wieder neu zu vermessen, verlängern die Technischen Betriebe Leverkusen die Frist für die Antwort auf drei Monate.

Bei Einzelhausbesitzern bleibt die Rücksendefrist bei einem Monat. Die Beantwortung der städtischen Fragen muss der Grundeigentümer ernstnehmen. Reagiert er nicht, stellt die Stadt die Gebührenhöhe anhand des Luftfotos fest. Dies kann von Nachteil sein: Ob tatsächlich von einem Weg oder einer Terrasse Regenwasser in den Stadtkanal fließt oder im Garten versickert, lässt sich anhand des Bildes nicht immer feststellen.

Andererseits, sagt TBL-Chef Gerlich, könnten die Gebühren für Einzelne auch sinken. "Wir haben damals ab und an zu großzügig gemessen", gibt Fass zu. Bedeutet: Es wurden zuviel Gebühren bezahlt. Und: Müssen mehr Eigentümer für mehr Fläche zahlen, werden die Kosten für andere Betroffene geringer.

Unsicherheiten ausgeräumt

Erst nach Rücksendung der Fragebögen gehen für 2011 geänderte Gebührenbescheide heraus. Vorteil: Sie werden in der Regel akzeptiert werden. Würde die Stadt Leverkusen sofort nur anhand ihrer (Luftfoto-)Daten die Gebührenbescheide versenden, sei ein Widerspruch gesetzlich nicht möglich, sagt Anwalt Gutknecht. Der Bürger müsste klagen. Insgesamt bewerteten er und Bernd Fass das Gespräch mit TBL-Chef Gerlich und seinem Team "als sehr konstruktiv". Auf jeden Fall wurden im Vorfeld einige Unsicherheiten ausgeräumt.

(RP)
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