Volker Winands Müllgebühr: Stadt muss Frist verlängern

Leverkusen · Der Geschäftsführer des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereins (Haus und Grund) beklagt im Interview, den Grundstückseigentümern bleibe zu wenig Zeit, die verschiedenen Optionen bei der Festlegung der Müllmenge zu prüfen.

 Bei den Mitgliedern in diesen Tagen besonders stark gefragt: "Haus und Grund"-Geschäftsführer Volker Winands.

Bei den Mitgliedern in diesen Tagen besonders stark gefragt: "Haus und Grund"-Geschäftsführer Volker Winands.

Foto: RALPH MATZERATH (archiv)

Leverkusen Volker Winands ist als "Haus und Grund"-Geschäftsführer für mehr als 3.000 Mitglieder aus dem Bereich Leverkusen, Leichlingen, Burscheid und Umgebung zuständig.

In den vergangenen Tagen häufen sich jedoch die Anrufe aus Leverkusen. Grund: die Einführung des neuen Müllgebührensystems durch die Stadt oder besser gesagt - dessen von vielen befürchtete Auswirkungen.

Herr Winands, se*it Donnerstag vergangener Woche werden die städtischen Info-Schreiben zum neuen Müllgebührensystem an die Hausbesitzer verteilt. Haben Sie schon viele Rückmeldungen Ihrer Mitglieder bekommen?

Winands In der Tat. Wir verzeichnen momentan eine erhebliche Anzahl an Grundstückseigentümern, die sich aufgrund des Schreibens der Stadt an uns wenden.

Welchen Schwerpunkt haben die Anrufe?

Winands Wir stellen fest, dass die Leute vor allem verunsichert sind. Vor allem der so genannte "Abfallgebührenrecher", den die Stadt freigeschaltet hat, sorgt für erhebliche Verärgerung und Irritationen.

Inwiefern?

Winands Einerseits hat die Stadtverwaltung bereits dargelegt, dass die endgültige Festsetzung der Gebühren erst noch kommt, nämlich dann, wenn die neue Gebührensatzung beschlossen ist. Gleichzeitig kann sich aber jeder mit dem Gebührenrechner trotz allerhand ungenauer Berechnungsgrundlagen seine möglichen persönlichen Kosten ermitteln. Bisher kommen meist Gebührensteigerungen dabei heraus, teils sogar drastisch. Da wird viel Ärger ausgelöst, obwohl noch gar nicht feststeht, ob es wirklich so schlimm kommt.

Man hört oft die Kritik, die Stadt wolle beim Müll jetzt ihre finanziellen Löcher stopfen...

Winands Nein, das darf sie gar nicht. Tatsächlich müssen etwaige Gebührensteigerungen durch eine nachvollziehbare Gebührenkalkulation gerechtfertigt sein. Echte Mehreinnahmen darf die Stadt insoweit nicht erzielen. Es gilt das Prinzip der Kostendeckung. Und zwar für Leverkusen genauso wie für alle anderen Kommunen.

Die Stadt argumentiert, sie wolle mit der Einführung des neuen Gebührensystems unter anderem einen Anreiz zur Müllvermeidung setzen...

Winands Einige Beispiele lassen erkennen, dass der beabsichtigte Gebührenmaßstab diesem Ziel wohl nicht ausreichend Rechnung trägt. Ein Zwei-Personen-Haushalt, der dank Eigenkompostierung lediglich 50 Liter (2x 25 Liter) Behältervolumen benötigt, muss dennoch eine 60-Liter-Tonne in Anspruch nehmen und bezahlen. Damit fehlt der Anreiz für die Eigenkompostierung. Das kann nicht wirklich gewollt sein.

Sind Sie als Hausbesitzervertretung eigentlich um Rat gefragt worden?

Winands Zu keiner Zeit - und das finden wir nicht zuletzt angesichts der derzeitigen Verunsicherung sehr bedauerlich.

Was muss jetzt passieren?

Winands Zunächst muss die Stadt die Frist für die Abgabe der Eigenerklärung angemessen verlängern, damit die Eigentümer ausreichend Zeit haben, die verschiedenen Optionen zu prüfen. Schließlich sollen sie ja zum Beispiel ermitteln, wie viele Mitarbeiter ein Gewerbebetrieb auf ihrem Grundstück beschäftigt. Im Übrigen können wir nach dem derzeitigen Sachstand keine Rechtsgrundlage für die Festsetzung des Regelvolumens auf 40 Liter pro Person erkennen. Auch ist mehr als fraglich, ob der Eigentümer tatsächlich der Stadt eine Blanko-Ermächtigung erteilen sollte, sein Grundstück zur Überprüfung der Angaben zu betreten.

Geht das städtische Erhebungsverfahren an der Wirklichkeit vorbei?

Winands Dass die vorgefertigte Eigenerklärung nicht unbedingt praktikabel ist, zeigt sich an der Frage, ob das Grundstück zu sonstigen Zwecken genutzt wird, etwa als Schule oder Friedhof. Die wenigsten privaten Grundstückseigentümer verfügen über solche Einrichtungen.

(RP)
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