Leverkusen Mordprozess: 82-Jähriger kommt in die Psychiatrie

Leverkusen · Das Urteil war keine Überraschung: Der 82-jährige Rheindorfer, der im Juni vergangenen Jahres seine 76-jährige Ehefrau mit mindestens sieben Schlägen am Kopf so schwer verletzt hatte, dass sie noch während der notärztlichen Behandlung in der gemeinsamen Wohnung starb, wird in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses bleiben.

Bis zuletzt hatte der Mann, der seit 1996 in Deutschland lebt, um seine Reputation gekämpft. Als Letzter hatte er im Prozess vor dem Kölner Landgericht das Wort und nutzte die Gelegenheit über eine Stunde, um seine ohnehin schon bekannte Sicht der Dinge noch einmal darzulegen. Auch wenn sich seine beiden Verteidiger öfter anschauten und damit signalisierten, ob sie womöglich einschreiten sollten, ließen sie ihren Mandaten gewähren. Denn mit einigen Äußerungen lieferte er dem vorsitzenden Richter in seiner Urteilsbegründung eher zusätzliche Argumente für die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.

Beispielsweise beschuldigte der 82-Jährige einen vermeintlichen Liebhaber seiner Frau, diese mit chemischen Mitteln beeinflusst zu haben. Auch bezweifelte er erneut die Angaben der Sachverständigen und meinte, der Notarzt hätte seine Frau retten können und müssen. Er habe ja nur leicht mit der Eisenstange, einem "Morgenstern", geschlagen. Dass sich das Martyrium gut anderthalb Stunden hinzog, bis der Mann kurz vor 18 Uhr den Notarzt rief, sprach nicht dafür, seine Frau wegen "Fremdgehens" nur bestrafen zu wollen. Der Arzt stellte später als Todeszeitpunkt 19.10 Uhr fest.

Nicht mehr überprüft werden konnten vom Gericht die Angaben des Mannes, seine Frau habe selbst zugegeben, mindestens zwei Liebhaber gehabt zu haben. Aber die Eskalation der Auseinandersetzung mit letztlich tödlichem Ausgang habe sich abgezeichnet, machte der Richter deutlich. Schon Tage zuvor sei die Frau mit einem Küchenmesser bedroht worden. Und sogar am Tattag habe die 76-Jährige im Telefonat mit ihrer Tochter angedeutet, dass sie Angst vor ihrem Mann habe.

Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer nicht mehr von Mord, sondern "nur" noch von Totschlag. In dem Streit vor der Tat könne die Frau ihren Mann durch Beleidigungen aufgebracht haben. Gleichwohl verneinte die Staatsanwältin die Schuldgrundfähigkeit wegen Eifersucht und Verfolgungswahn. Weil nicht auszuschließen ist, dass der Beschuldigte erneut gewalttätig wird - vor allem gegen die angeblichen Liebhaber seiner Frau - sieht das Gericht als einzigen Ausweg die Einweisung in eine geschlossene Anstalt an. Der Verurteilte könne sich dort einer Therapie, der er sich bislang verweigerte, mit der Aussicht auf einen Weg in die Freiheit unterziehen. Obwohl er - wie er ausführte - lieber in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht wäre.

(sg-)
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