Leverkusen Mieterfamilie fühlt sich von WGL diskriminiert

Leverkusen · Wegen eines andauernden Nachbarschaftstreits erhält eine fünfköpfige Leverkusener Familie die fristlose Kündigung für ihre Wohnung. Das will sie nicht hinnehmen. Die Familie hat Widerspruch eingelegt.

 Wollen nicht ausziehen: Can Isilak und seine Frau Hatime mit den Kindern Mirza (11), Salih (8) und Elif (3).

Wollen nicht ausziehen: Can Isilak und seine Frau Hatime mit den Kindern Mirza (11), Salih (8) und Elif (3).

Foto: Uwe Miserius

Seit neun Jahren wohnt Familie Isilak in einer Mietwohnung an der Carl-Leverkus-Straße. Eigentlich lebt sie dort gerne - wenn es nicht seit Jahren Streitigkeiten mit einer Nachbarsfamilie gäbe. Bisher ging es um Legosteine oder Luftballons, die im Sommer ab und zu vom Balkon der Familie im vierten Stock in den Garten der Familie im Erdgeschoss fielen. Auch darüber, dass die Kinder zu laut seien, habe sich die Nachbarin bei der zuständigen Wohngesellschaft Leverkusen beschwert, schildert Hatime Isilak. "Wir haben uns bemüht und uns entschuldigt. Aber wenn Kinder spielen, kann so etwas passieren", sagt die 43-jährige Mutter. Sie spricht von einer "systematischen jahrelangen Diskriminierung", auch seitens der Wohngesellschaft. Denn auf Schreiben der Familie habe es meist keine Reaktion gegeben. Nur Mahnungen der WGL seien im Briefkasten gelandet. "Niemand hat das Gespräch mit uns gesucht", sagt Isilak. Die Wohngesellschaft habe Partei ergriffen.

Nun gipfelt der Nachbarschaftsstreit in einer fristlosen Kündigung. Familie Isilak soll ausziehen, auch eine Räumungsklage haben die Anwälte der WGL bereits eingereicht, die Familie hat Widerspruch eingelegt. Für die Diplom-Soziologin ist ein Auszug unvorstellbar. "Hier wird versucht, eine Familie innerhalb von zwei Wochen auf die Straße zu setzen. Das kann doch nicht sein."

Der Grund für die Kündigung: Ende August kam es zu einem Streit, als Familie Isilak nach einem Einkauf das Mehrfamilienhaus betreten wollte. Die erwachsene Tochter der anderen Mietpartei habe zum wiederholten Mal die Eingangstür versperrt und sich auch nach Aufforderungen geweigert, Platz zu machen, schildert Hatime Isilak. Daraufhin versuchte sie, ein Foto von der jungen Frau zu machen, um die Situation später beweisen zu können. "Dann ist sie auf mich gesprungen, hat nach meinem Handy gegriffen und mich geschlagen", und weiter: "Ich musste mich wehren." Die Polizei wurde gerufen, beide Seiten erstatteten Anzeige wegen Körperverletzung. Eine Woche später dann die Kündigung: Die Schilderungen der Gegenseite, auf die sich die von der WGL beauftragten Anwälte beziehen, lauten anders. Hatime Isilak habe die junge Frau grundlos angegriffen und verletzt.

Klaus-Ulrich Heimann, Referent der WGL-Geschäftsführung, verteidigt den Schritt: "Die Kündigung ist mit Sicherheit unsererseits nicht unbegründet, und alles weitere muss das Gericht entscheiden." Rechtsanwalt Hayrulla Özcan, der die Familie Isilak vertritt, ist zuversichtlich, den Prozess zu gewinnen. Es habe zu diesem Vorfall weder eine Abmahnung noch eine Anhörung seitens der Vermieter gegeben. Er hält die fristlose Kündigung daher für nicht rechtens und das Vorgehen der Vermieter für falsch.

(tak)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort