Leverkusen Messerattacke in Opladen: drei Jahre Haft

Leverkusen · "Sie sind ein schwerer Fall", richtete sich die Vorsitzende Richterin nach der Urteilsverkündigung in ihrer Begründung an den Angeklagten. "Sie sind nicht ehrlich gegen sich selbst." Damit meinte sie die zum Teil widersprüchlichen Aussagen des 33-Jährigen. Deshalb könne das Urteil nur lauten: drei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung.

Mit diesem Strafmaß entsprach die 4. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts genau der Forderung des Staatsanwalts. Die Verteidiger indes hatten für einen Freispruch plädiert, weil die Messerattacke, die zu lebensgefährlichen Verletzungen bei dem Opfer geführt hatten, ihrer Ansicht nach Notwehr gewesen sei.

Eine wohl völlig falsche Vorstellung von der Ernsthaftigkeit einer Beziehung zu einer Frau, der Lebensgefährtin des Opfers, musste der Angeklagte gehabt haben, als er sich am 7. November 2015 auf den Weg zum Opladener Busbahnhof gemacht hatte. Er sah nach Warnungen der Frau wohl voraus, dass es zu einer handfesten Auseinandersetzung mit dem fast gleichaltrigen Opfer, einem deutlich größeren, schwereren und dazu noch als gewaltbereit bekannten Mann, kommen würde.

Daher hatte er sich wohl für alle Fälle mit einem Stiefelmesser, das er im Strumpf versteckt hatte, ausgerüstet und vorausschauend sein Handy auf Diktierfunktion geschaltet, damit das Geschehen in Opladen - wenn auch wegen der mangelnden Qualität nicht in allen Phasen vor Gericht verwertbar - aufgezeichnet wurde.

Es folgte eine lautstarke Auseinandersetzung, die Sache eskalierte. Das deutlich stärkere Opfer schlug dem Angeklagten mit der flachen Hand ins Gesicht. Erst nach weiteren Handgreiflichkeiten griff der Angeklagte nach dem Messer, was ihn vom Opfer zum Täter machte. Zudem: Der Angeklagte hätte die "Aussprache" nicht suchen müssen.

Sein Verhalten ist vor dem Hintergrund seiner Lebensgeschichte zu sehen. Seine Eltern ließen sich scheiden, sein Vater war gewalttätig. Folgen für den Sohn waren keine vernünftige Berufsausbildung, damit schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt sowie exzessiver Alkohol- und Drogenkonsum. Umso tragischer, dass er die Straftat beging, als er gerade eine regelmäßige Arbeit in einem Handy-Laden gefunden hatte und er bei seinem Chef auch Anerkennung fand.

Als es zu einer Affäre mit einer ehemaligen Schulfreundin (der Frau des Opfers) kam und der 33-Jährige auch noch gehört hatte, dass es in der Beziehung von Frau und Opfer nicht stimmen sollte, fühlte er sich offensichtlich als "Retter in der Not". So hörte es sich jedenfalls in seiner Aussage an. Nach der Vernehmung von Opfer und Frau vor Gericht korrigierte er sich. Offenbar da hatte er begriffen, dass die Frau nie an einer ernsthaften Beziehung interessiert war.

Die Beziehung endete so verhängnisvoll, weil das Opfer vom Fremdgehen seiner Frau erfahren und ein "klärendes Gespräch" am Opladener Busbahnhof gesucht hatte.

(sg-)
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