Leverkusen Mann (21) muss sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kinder verantworten

Leverkusen · Die Staatsanwaltschaft erhob gestern vor dem Amtsgericht schwere Vorwürfe gegen einen 21-Jährigen. Vom 3. Februar 2012 bis 27. Februar 2013 soll der Leverkusener in 20 Straftaten drei Mädchen im Alter zwischen elf und 13 Jahren zu sexuellen Handlungen hinter der Webcam aufgefordert haben.

Des Weiteren wurden auf einer Festplatte in seinem Zimmer im Elternhaus 56 pornografische Videos mit Kindern sichergestellt. Er hätte die Mädchen bei einem Onlinecomputerspiel kennen gelernt und sie nach erstem Kontakt dann unter anderem aufgefordert, sich vor der Webcam selbst unsittlich zu berühren. Er soll ihnen auch Geschlechtsverkehr angeboten und zudem einen Virus auf den Computer der Geschädigten installiert haben, um so die Kameras an deren Computer zu steuern.

Nachdem ein Mädchen ihm sagte, ihn in den sozialen Netzwerken zu blockieren, soll er ihr gedroht haben, aufgenommene Nacktbilder in den sozialen Medien zu veröffentlichen. Der Angeklagte gab alle Taten zu: "Was soll ich dazu noch sagen? Es tut mir auf jeden Fall leid. Das war doof von mir.", lautete die Antwort des in sich gekehrten, verklemmt wirkenden jungen Mannes.

Da er zum Tatzeitpunkt teils volljährig, teils Teenager war, musste geprüft werden, ob er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann. Das psychologische Gutachten gab keinen Anlass zur geminderter Schuldfähigkeit. Der Gutachter betonte, dass der Angeklagte sicherlich mit Gleichaltrigen Probleme hatte und sich immer mehr in die virtuelle Welt zurückzog.

Auch ein Schulabbruch sei 2012 die Folge davon gewesen. Dennoch sei er in einem behüteten Elternhaus aufgewachsen. Pädophilie, emotionale Störung, Intelligenzminderung und Persönlichkeitsstörungen wurden ausgeschlossen. Der Angeklagte hätte aber eine verzögerte Entwicklung der sozialen Kompetenzen. Da die Tat schon mehr als drei Jahre zurückläge und er mittlerweile emanzipierte Pläne besäße, sei vom Jugendstrafrecht Gebrauch zu machen. Er würde aktuell seinen Hauptschulabschluss nachholen und dann versuchen, die Mittlere Reife zu erlangen. Der 21-Jährige ist in einer ambulanten Therapie.

"Das war kein Pappenstiel, was Sie getan haben", betonte die Staatsanwältin, "hätte es eine zeitnahe Verhandlung gegeben, wären Sie wohl zu einer Jugendstrafe verurteilt worden." Aber heute sei keine schädliche Neigung mehr festzustellen. Sie beantragte eine Verwarnung, 50 Sozialstunden und eine Betreuungsweisung für sechs Monate. Dem stimmte das Gericht zu.

(hawk)
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