Leverkusen Leverkusener missbrauchte Tochter für Kinderpornografie

Leverkusen · 41-Jähriger besaß zigtausende kinderpornografische Inhalte. Er muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Die Anklageschrift ließ niemanden der Anwesenden im Amtsgericht in Opladen kalt. Nach dem minutenlangen Vorlesen des Textes durch die Staatsanwaltschaft, der einige verstörende Details beinhaltete, war jedem im Saal das Erschaudern ins Gesicht geschrieben. Ein 41-jähriger Mann missbrauchte demnach nicht nur seine eigene, damals sechsjährige Tochter in zwei Fällen für Fotos in "eindeutig sexuellen, unnatürlichen" Posen, sondern veröffentlichte diese zudem im Internet.

Des Weiteren besaß der vor seiner Inhaftierung im März in Bürrig lebende Wahl-Leverkusener rund 8000 kinderpornografische Inhalte auf verschiedenen Speichermedien, die durch das Bundeskriminalamt (BKA) zum Teil wiederhergestellt werden konnten.

Ursprünglich ging das Gericht von drei Fällen aus. In einem der Fälle stellte sich allerdings heraus, dass es sich nicht um die Tochter des Mannes handelte. Vielmehr sei es wohl Material, das aus dem Netz heruntergeladen wurde.

Dass die Fotos seiner Tochter auf eben jener Plattform landeten, soll unabsichtlich geschehen sein: "Ich weiß nicht, wie die Fotos hochgeladen wurden", beteuerte der Angeklagte gestern, der über die gesamte Verhandlung hinweg bedeutungsschwer und in langsamen Sätzen sprach.

Auf das Warum fand er nach Meinung des Richters keine passende Aussage. "Es war eine Phase in meinem Leben, in der ich keine Orientierung hatte. Ich wollte auch sexuell ausprobieren, was mir gefällt", gab der 41-Jährige vor Gericht an. Dass das Wort "ausprobieren" in diesem Zusammenhang gänzlich falsch sei, hob der Richter später bei der Urteilsverkündung dann hervor.

Kurios: Nachdem der Angeklagte nach eigenen Angaben sein sexuelles Interesse an Kindern verloren hatte, schloss er sich der Vereinigung "Ritter gegen Kindesmissbrauch" an. "Ich denke, ich wollte Wiedergutmachung leisten", erläuterte der 41-Jährige. Der Zweck sei keinesfalls ein weiterer Kontakt zu Kindern gewesen. Dass er allerdings wenig später mit einer 18-jährigen Bekannten, die sich ihm anvertraute, Fetisch-Fotos schoss, um Unterwäsche zu verkaufen, ordnete das Gericht als "sehr merkwürdiges Bild" ein.

Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Damit lag das Gericht drei Monate über der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Strafmildernd wirkte sich das leere Vorstrafenregister aus, ansonsten wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen. Dem Gericht fehlte es an entscheidender Einsicht, die der Angeklagte - trotz der bereits sechs Monate andauernden Untersuchungshaft - nicht habe.

(brü)
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