Sportpark Leverkusen Langjähriger Mitarbeiter soll wegen mutmaßlicher Beleidigung gehen

Leverkusen · Ein 57-jähriger Beschäftigter soll seinen Chef als "Drecksau" bezeichnet haben, deswegen wurde ihm fristlos gekündigt. Aber wie entscheidet das Arbeitsgericht?

 Heftige Wortäußerungen hinter den Mauern des Sportparks Leverkusen führen nun zu einem Termin vorm Arbeitsgericht. Dort wollen der städtische Sportpark und der ehemalige Angestellte morgen klären lassen, ob die Kündigung so bestehen bleibt.

Heftige Wortäußerungen hinter den Mauern des Sportparks Leverkusen führen nun zu einem Termin vorm Arbeitsgericht. Dort wollen der städtische Sportpark und der ehemalige Angestellte morgen klären lassen, ob die Kündigung so bestehen bleibt.

Foto: Miserius

Morgen wird's pikant vor dem Arbeitsgericht Solingen, Gerichtstag Leverkusen, denn dann kämpft ein Mann um seine Arbeitsstelle beim städtischen Eigenbetrieb Sportpark: Dem Beschäftigten ist nach 34 Jahren fristlos gekündigt worden. Grund: Der 57-Jährige habe sich gegenüber einem "anderen Mitarbeiter der Stadt, einem Menschen, tief beleidigend, menschenverachtend" verhalten, sagt Rechtsanwalt Joachim Hoepner, der den städtischen Sportpark in der Sache vertritt.

Wörtlich soll der 57-Jährige zu seinem Vorgesetzten gesagt haben: "Seit Du hier bist, ist alles Scheiße. Du bist die größte Drecksau, die ich kenne." Dafür habe sich sein Mandant aber später in aller Form entschuldigt", betont Rechtsanwalt Peter Orlowski, der den ehemaligen Sportpark-Mitarbeiter vertritt.

Bei dem Streit ging es um Spinde

Die verbalen Entgleisungen haben sich im Februar zugetragen, als der 57-Jährige einem neuen Mitarbeiter zwei seiner vier Spinde abgeben sollte. "Jeder Mitarbeiter in dem Bereich hat zwei Spinde - einen für schmutzige, einen für saubere Kleidung", berichtet Hoepner. Der 57-Jährige, der als Handwerker im Sportpark beschäftigt war, habe seine zusätzlichen Spinde nicht gerne abgeben wollen. Orlowski berichtet: Der neue Mitarbeiter habe geäußert, er brauche nur einen Spind. "Der Vorgesetzte hat das Gespräch über die Spinde mitbekommen und gesagt, mein Mandant müsse dem Kollegen zwei Spinde abgeben. Daraufhin ist es zu der Auseinandersetzung gekommen", ergänzt der Opladener Anwalt.

Es folgte nach einer Anhörung die fristlose Kündigung. Beim Gütetermin vor Gericht Ende März gab es keine Einigung. Von städtischer Seite habe man allerdings zuvor ein "sehr gutes Angebot" gemacht, berichtet Hoepner aus Stadtsicht. "Wir haben die Freistellung bis Ende des Jahres angeboten, dann würde die Kündigung wirksam." Das habe die Klägerseite abgelehnt.

Kläger soll schon häufiger "aufgefallen" sein

Hoepner sagt, der Kläger sei schon mehrfach aufgefallen, weil er keinen respektvollen Umgang mit Kollegen an den Tag gelegt habe. Zudem soll er sich auch nicht ans Rauchverbot gehalten haben. Bei der Kündigung handele es sich um eine "verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung". Normalerweise ist der Leverkusener nach mehr als 15 Jahren als Angestellter bei der Stadt und einem Alter über 40 Jahren ordentlich unkündbar.

Peter Orlowski hält diese fristlose Kündigung freilich für "sozial nicht gerechtfertigt". Unter anderem müsse man die 34-jährige Betriebszugehörigkeit des Klägers berücksichtigen. Außerdem auch den Fakt, dass es sich bei dem Vorfall im Februar um ein "Augenblicksversagen" seines Mandanten, der sich in psychologischer Behandlung befände und Medikamente gegen Depressionen einnähme, gehandelt habe.

(RP)
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