Leverkusen Ladendiebstahl: Rätsel ums Alter des Angeklagten

Leverkusen · Ein scheinbar kleiner Fall stellte sich am Amtsgericht Leverkusen am Ende doch als etwas schwierig heraus. Ein nach eigenen Angaben 19-jähriger Mann soll mit einem Mittäter, der wegen weiteren Straftaten einen eigenen Prozess bekommt, am 19. April dieses Jahres um 17.15 Uhr im Bekleidungsgeschäft Strauss in Wiesdorf vier Langarmshirts gestohlen haben. Nur eine Viertelstunde später sollen sie in einem Supermarkt zusätzlich zwei Packungen Zigaretten, ein Deospray und Haargel eingesteckt haben. Dabei wurden sie von Zivilstreife beschattet. "In Wiesdorf wurden vermehrt Ladendiebstähle gemeldet, deshalb hielten wir uns an dem Tag dort auf", erzählte einer der beiden geladenen Polizeibeamten. Der Mittäter sei bereits polizeibekannt gewesen wegen sechs Autoaufbrüchen und als Spurenleger bei Wohnungseinbrüchen muss dieser sich noch vor Gericht verantworten. Beim Zugriff soll sich der Angeklagte der Polizei widersetzt haben. Da er ein Taschenmesser bei sich trug und dieses im Konfliktfall eingesetzt werden könnte, lautete der Tatbestand "Diebstahl mit Waffenbesitz".

Problematisch wurde es allerdings bei den Angaben zur Person. Denn der Angeklagte hatte bislang keinen festen Wohnsitz hierzulande. 2014 ist er von Marokko nach Deutschland gekommen, registrierte sich in Freiburg und reiste weiter nach Frankreich. Für die Staatsanwältin war dies unbegreiflich. Des Weiteren hätte sie sich ein rechtsmedizinisches Altersgutachten aus Freiburg angeschaut, dass das Geburtsdatum des Angeklagten auf Mai 1995 datierte. Somit wäre er zum Tatzeitpunkt fast 21 Jahre alt gewesen und nicht 19 Jahre, wie er zu Beginn der Verhandlung angab. Somit sei er nicht nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bewährungsstrafe in Höhe von acht Monaten. Die Verteidigung sah das nicht so. Nur weil ein Jugendlicher seit zwei Jahren alleine auf eigenen Beinen stehen müsste, hieße das noch lange nicht, dass er kein Jugendlicher sei. Des Weiteren sei der Angeklagte bereits von der rund viermonatigen Untersuchungshaft schwer beeindruckt gewesen, so dass er in Zukunft keine Straftat mehr begehen wolle. Deutsch lernen und Arbeit suchen seien die nächsten Ziele des Marokkaners, der mit 14 Jahren in seinem Heimatland die Schule verlies und nach eigenen Angaben bislang nie gearbeitet hat. Doch die Vorsitzende Richterin sah es wie die Staatsanwältin und gab dem Angeklagten eine achtmonatige Bewährungsstrafe. Drei Jahre muss er sich in Deutschland nun straffrei führen, sonst werde die Bewährung aufgehoben, mahnte sie.

(hawk)
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