Leverkusen Kölner Anwalt könnte Gaspipeline NETG stoppen

Leverkusen · Neue Hoffnung für die Waldschule - und alle, die in Leverkusen vom geplanten Verlauf der umstrittenen Hochdruck-Erdgasleitung NETG betroffen sind: Ein Fachanwalt für Planfeststellungsrecht, Mitglied einer renommierten Kölner Kanzlei, hat gestern der Waldschule seine Hilfe angeboten.

 Die rote Linie markiert die geplante Erdgas-Parallel-Leitung auf Leverkusener Stadtgebiet, die gestrichelte blaue die vorhandene Erdgasleitung.

Die rote Linie markiert die geplante Erdgas-Parallel-Leitung auf Leverkusener Stadtgebiet, die gestrichelte blaue die vorhandene Erdgasleitung.

Foto: Stadt Leverkusen

Er schrieb an Schulleiterin Angelika Schulz und Bürgermeister Bernhard Marewski (CDU). Dem Schreiben beigefügt ist eine mehrseitige juristische Einschätzung, in der er das bereits abgeschlossene Planfeststellungsverfahren zum Verlauf der Gastrasse juristisch auseinandernimmt.

Unter anderem stellt er für die kommende Stadtratssitzung am Montag, 26. September, fest: "Der Tagesordnungspunkt ist zurzeit nicht entscheidungsreif, da anhand der vorliegenden Unterlagen nicht abschließend beurteilt werden kann, ob die untersuchte Alternativtrasse "mindestens gleichwertig" gegenüber der planfestgestellten Trasse ist." Es fehle "ersichtlich an einer ordnungsgemäßen und vollständigen Gegenüberstellung und Abwägung aller Belange, wozu planfeststellungsrechtlich auch das Schutzgut Mensch gehört". Die Verwaltung sollte, so rät der Jurist, daher beauftragt werden, die Vereinbarung mit NETG zu verlängern, "um eine ordnungsgemäße und vollständige Ermittlung, Gewichtung und Gegenüberstellung aller betroffenen Belange zu ermöglichen".

Unter anderem argumentiert der Experte mit diesen drei Punkten:

-Abwägungsfehler Die Höhere Landschaftsbehörde komme zwar zu dem Ergebnis, dass die geprüfte Alternativ-Variante der Pipeline ungünstiger als die bereits planfestgestellte sei, (die 30 Meter an der Waldschule entfernt verläuft, d. Red.) - sie betone jedoch, dies sei erfolgt, "ohne die Naturschutzbelange mit dem Schutzgut Mensch" abgewogen zu haben. Weder die konkrete Vereinbarung der Stadt mit NETG noch das Planfeststellungsrecht sähen aber vor, dass Varianten nur hinsichtlich Natur und Landschaft zu prüfen sind. Aus Sicht des Anwalts ein klarer Abwägungsfehler.

- Trennungsgrundsatz Für die geprüfte Variante spricht dem Experten zufolge insbesondere der so genannte Trennungsgrundsatz im Bundesimmissionsschutzgesetz. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen seien demnach die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und Auswirkungen schwerer Unfälle in Betriebsbereichen auf Wohnhäuser und öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie möglich vermieden werden. Schutzwürdige im Sinne dieser Vorschrift sei das Wohngebiet Waldsiedlung, aber auch die Waldschule als öffentlich genutztes Gebäude.

- Prüfungsmaßstab Der Anwalt räumt auch mit der Vorstellung auf, es sei schwierig, Planfeststellungsbeschlüssse vor Gericht anzufechten. Es gehe hier nicht darum, welcher Maßstab an die Überprüfung von Planfeststellungsbeschlüssen gestellt werde, "sondern welcher Prüfungsmaßstab von der Planfeststellungsbehörde — also der Bezirksregierung Köln — an eine Alternativenprüfung zu stellen ist".

Bernhard Marewski reagierte umgehend auf das Schreiben und bat Oberbürgermeister Uwe Richrath (SPD), den Anwalt als Experten in die Stadtratssitzung einzuladen. Die Waldschule will zudem eine Unterschriftenliste übergeben.

Kuriosum am Rande: Zu der Zeit, als der Anwalt neue Chancen aufzeigte, lamentierte SPD-Fraktionschef Peter Ippolito im Finanzausschuss noch, juristisch sei der Zug abgefahren: "Wir können nur auf guten Willen von NETG hoffen." Das scheint der Kölner Experte allerdings völlig anders zu sehen.

(RP)
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