Leverkusen Karnevals-Frei beschäftigt auch den Rat

Leverkusen · Der Streit um die vier Stunden Freizeit, die Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn (CDU) Bediensteten der Stadtverwaltung an Weiberfastnacht geschenkt hat, ist immer noch nicht beigelegt. Der Verwaltungschef hat jetzt über sein Büro ausführlich auf die Fragen-Liste geantwortet, die Bürgerlisten-Fraktionschef Erhard Schoofs ihm zu diesem Thema geschickt hatte.

Am Tag vor Altweiber hatte der Oberbürgermeister eine Mail versandt, in der er allen Stadtmitarbeitern, die zum Rathaussturm wollten, vier Stunden freigab. Die Bürgerliste kritisierte daraufhin, dies sei eine "freiwillige Ausgabe", die die (hoch verschuldete) Stadt unnötig Geld koste. Schoofs hatte Buchhorn außerdem in einem zweiseitigen Brief beim Kölner Regierungspräsidenten angeschwärzt.

Maßvoll und einzelfallbezogen

In der Stellungnahme des Oberbürgermeister-Referats heißt es ausdrücklich, das Karnevalsfrei sei als "maßvoll und einzelfallbezogen zu bewerten". Der ordentliche Dienstbetrieb – insbesondere Serviceleistungen wie Bürgerbüro, Mindestbesetzung aller Organisationseinheiten sowie Rufbereitschaften – sei durchgehend sichergestellt gewesen. Außerdem habe sich das Geschenk nur auf all jene bezogen, "die den Oberbürgermeister bei der Ausübung seiner Dienstgeschäfte unterstützen". Und dazu zählten nun mal auch repräsentative Verpflichtungen im Karneval wie der Rathaussturm.

Als Dienstvorgesetzter befugt

Buchhorn kann sich neben Paragraf 62 der Gemeindeordnung, der ihn als "verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung" ausweist, auch auf Paragraf 72 berufen. Der sichert ihm "alle dienst- und arbeitsrechtlichen Entscheidungen" zu, der Rat müsse lediglich bei Führungskräften einbezogen werden.

"Aus dieser Funktion heraus", heißt es in der Stellungnahme weiter, "steht ihm als Arbeitgeber wie auch Dienststellenleiter die Entscheidung über den Einsatz des städtischen Personals" zu. Diese Entscheidung könne ihm auch nicht entzogen werden. Buchhorn habe die Dienstbefreiung unter einer Auflage (Rathaussturm-Teilnahme) erteilt, also keine pauschale Sonderbeurlaubung gewährt.

Auch im Stadtrat stand der Karnevalsstreit gestern noch einmal auf der Tagesordnung. Aber nur kurz. Die Bürgerliste zog ihren Weiberfastnachtsantrag vorerst zurück. Begründung: Man wolle noch auf eine Stellungnahme des Regierungspräsidenten warten, sagte Bürgerlistenfraktionschef Schoofs.

(RP)
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