Leverkusen Jugendschöffen aus Leverkusen gesucht

Leverkusen · Alle vier Jahre sind neue Jugendschöffen für das Amtsgericht Leverkusen und die Jugendstrafkammer beim Landgericht Köln zu wählen. Sie fällen als ehrenamtliche Richterin bzw. Richter gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern das Urteil in Jugendstrafprozessen. Für dieses Ehrenamt sucht der Fachbereich Kinder und Jugend Persönlichkeiten, die im Jahr 2018 das 25. Lebensjahr vollenden, nicht älter als 70 Jahre sind und in Leverkusen wohnen. Wer sich als Jugendschöffe beim Amtsgericht oder Landgericht zur Verfügung stellen möchte, kann sich beim Fachbereich Kinder und Jugend in die Liste eintragen lassen. Die Angaben für den Eintrag in die Liste können schriftlich, auch per Mail, erfolgen. Dazu sind folgende Daten zu übermitteln: Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und Anschrift. Darüber hinaus ist anzugeben, ob und für welchen Zeitraum bereits eine Tätigkeit als Schöffe oder Schöffin erfolgte. Die Bewerber müssen darüber hinaus angeben, ob sie nur für das Amtsgericht Leverkusen oder auch für das Landgericht in Köln zur Verfügung stehen.

Alle vier Jahre sind neue Jugendschöffen für das Amtsgericht Leverkusen und die Jugendstrafkammer beim Landgericht Köln zu wählen. Sie fällen als ehrenamtliche Richterin bzw. Richter gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern das Urteil in Jugendstrafprozessen.

Für dieses Ehrenamt sucht der Fachbereich Kinder und Jugend Persönlichkeiten, die im Jahr 2018 das 25. Lebensjahr vollenden, nicht älter als 70 Jahre sind und in Leverkusen wohnen. Wer sich als Jugendschöffe beim Amtsgericht oder Landgericht zur Verfügung stellen möchte, kann sich beim Fachbereich Kinder und Jugend in die Liste eintragen lassen. Die Angaben für den Eintrag in die Liste können schriftlich, auch per Mail, erfolgen. Dazu sind folgende Daten zu übermitteln: Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und Anschrift. Darüber hinaus ist anzugeben, ob und für welchen Zeitraum bereits eine Tätigkeit als Schöffe oder Schöffin erfolgte. Die Bewerber müssen darüber hinaus angeben, ob sie nur für das Amtsgericht Leverkusen oder auch für das Landgericht in Köln zur Verfügung stehen.

Anschrift Fachbereich Kinder und Jugend, Frau Claudia Falk-Trude, Goetheplatz 1 - 4, 51379 Leverkusen, E-Mail heike.matthias@stadt.leverkusen.de.

(RP)
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