Leverkusen Freispruch - niemand weiß, wo Paket mit iPhones geblieben ist

Leverkusen · Normalerweise geht man davon aus, dass ein bestelltes Paket auch ankommt. Doch was passiert, wenn die Ware auf dem Weg vom Depot zum Kunden verloren geht?

 Das iPhone X. (Symbolfoto)

Das iPhone X. (Symbolfoto)

Foto: dpa

Im Zweifelsfall landet ein solcher Fall schlussendlich vor Gericht. So wie gestern, als ein 42-jähriger Auslieferungsfahrer aus Leverkusen angeklagt wurde, ein Paket im September 2015 unterschlagen zu haben.

Der Mann wurde beschuldigt, 15 Pakete für einen großen Baumarkt eingescannt und in sein Lieferfahrzeug geladen, jedoch nur 14 Pakete beim Kunden abgegeben zu haben. Ein brauner Karton, der laut Staatsanwalt zehn Modelle des "iPhone 6" im Gesamtwert von über 5800 Euro enthielt, kam nie beim Empfänger an. Der Fahrer bestritt die Tat. Die Pakete habe er zwar eingescannt, aber dann festgestellt, dass er sie nicht alle in seinem Fahrzeug unterbringen konnte. Daraufhin habe er einige Pakete, darunter das mit den verschollenen Smartphones, in der Umschlaghalle stehen lassen. Umschlaghallen sind der Ort, an dem Ware aus dem Fernverkehr ankommt, und in Auslieferfahrzeuge umsortiert wird.

Wie Aufzeichnungen bestätigten, scannte der Fahrer das Paket beim Kunden als "fehlend". "Normalerweise nimmt das dann ein anderer Fahrer mit", gab der Mann an. Auf die Frage des Richters, wer denn Zugang zu dem Depot hätte, antwortete er: "Jeder kann zu den Paketen hin. Im Depot geht es zu wie auf einem Bahnhof". Generell schien es ein Problem zu sein, dass viele Prozesse in der Umschlaghalle nicht ablaufen, wie sie es "im Idealfall", so ein Zeuge, sollten. Den Idealfall beschrieb er so, dass jeder Fahrer nur die Pakete scannen sollte, die er auch ausliefere. Sonst müsse er sich bei der Ablaufkontrolle melden, um übrige Pakete in das Verschlusslager bringen zu lassen. Meist sei es aber so, dass Pakete einfach stehen gelassen würden bis "Tourenabfertiger" sie nach Abfahrt der Auslieferer einsammelten und als "stehengeblieben" markierten.

Da es in dem Lager keine Überwachungskamera gibt, weiß niemand, was mit dem Paket, nachdem der Angeklagte um 7.11 Uhr losfuhr bis zur Kontrolle gegen 9 Uhr passierte. Der Richter sah so keine Grundlage für eine Anklage. Er sprach den 42-Jährigen frei. "Sie wissen selbst, dass da intern nicht alles optimal gelaufen ist", merkte er danach an.

(RP)
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