Leverkusen Internetbetrug: 51-Jähriger muss ins Gefängnis

Leverkusen · Ein 51-jähriger Leverkusener ist vom Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. 19 Mal soll der ledige, kinderlose Mann von Dezember 2013 bis Januar 2015 auf mehreren Internetplattformen Motorradzubehör und -kleinteile verkauft haben, ohne diese überhaupt zu besitzen. Rund 15.000 Euro ließ er sich dafür von den ahnungslosen Käufern zahlen, die leer ausgingen.

Der Angeklagte bekannte sich in allen Punkten schuldig und gelobte Besserung. Er habe die Kontrolle verloren, die Kunden per Mail vertröstet und seine Handynummer gewechselt. Der gelernte Koch arbeitet mittlerweile als Gerüststahlbauer in der Schweiz. Für jemanden in seinem Alter sei das großes Glück gewesen, erzählte er. Besonders, da er schon sieben Jahre im Gefängnis verbrachte. Jetzt verdiene er 3800 bis 4500 Euro netto, womit er offene Schulden bezahle.

Denn der 51-Jährige ist für das Gericht kein Unbekannter. Seit seinem 15. Lebensjahr wurde er immer wieder vorgeladen und verurteilt. Seine Strafakte reicht von Fahren ohne Führerschein, schwerem Diebstahl und Urkundenfälschung bis hin zu versuchtem Totschlag.

Die Verteidigung plädierte dafür, die psychologischen Hintergründe zu beachten. Wer mit 15 Jahren straffällig werde und dies bis ins höhere Alter bleibe, habe ein psychologisches Problem. Bereits 2002 soll beim Amtsgericht Leverkusen ein psychologisches Gutachten eine Persönlichkeitsstörung festgestellt haben. Darüber hinaus, so die Verteidigung, sei es unwahrscheinlich, dass der 51-Jährige nach einem erneuten Gefängnisaufenthalt noch einmal eine Stelle finden werde. Vielmehr müsse er dann Hartz IV beantragen.

Das Schöffengericht begrüßte, dass sich der Beschuldigte reumütig zeigte und seine Schuld eingestand. Dennoch zählte am Ende, dass er ein mehrfacher Wiederholungstäter und bereits vorbestraft ist und ein klarer gewerblicher Betrug in 19 Fällen bestand.

(hawk)
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