Kommentar Hunde-Blockade in Opladen

Leverkusen · Wer abends mit dem Auto durch Opladen fährt, kann sich oft nur wundern. Da blockieren Herrschaften auf dem Fahrrad mit einem Hund an der Leine gerne mal die ganze Fahrbahn und machen auch keine Anstalten, den Vierbeiner etwas enger zu führen und Platz zu machen für andere Verkehrsteilnehmer. Und was sagt die Polizei dazu? Ihr zufolge ist das sogar noch erlaubt!

Allerdings nicht als Straßenblockade. "Auch mit einem Hund an der Leine sind Radfahrer gehalten, rechts und nicht mittig der Straße zu fahren", erklärt eine Polizeisprecherin. Sofern aber kein Radweg vorhanden sei, müssten Radler, die älter als zehn Jahre seien, die Fahrbahn benutzen. "Sie dürfen dann auch einen Hund mitführen."

Immerhin weisen die Ordnungshüter darauf hin, dass die Radfahrer bei ihrer besonderen Form des Gassi-Gehens den Sicherheitsaspekt beachten sollten. "Man darf die Leine des Tieres zwar einfach in der Hand halten", berichtet die Polizeisprecherin. "Unsere Experten raten aber davon ab, weil die Sturzgefahr dann groß ist. Selbst wenn man einen Hund gut zu kennen glaubt, kann es immer passieren, dass er durch ein Geräusch oder eine Situation einen Schrecken bekommt und unvorhergesehen reagiert." Besser sei eine eigene Stange am Lenker.

Unglaublich! Da gibt es zahlreiche Vorschriften zu harmlosen Dingen, die man alle nicht darf. Sich halb akrobatisch mit einem nicht berechenbaren Tier in den öffentlichen Straßenverkehr zu begeben, ist aber kein Problem. Wieso gibt es da noch Diskussionen, ob Skateboarder, Inlineskater oder ähnliche Verkehrsteilnehmer auf die Fahrbahn dürfen? Offensichtlich war das Geheul der Hundelobby groß genug!

Foto: woi

SUSANNE GENATH

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort