Leverkusen Hausfriedensbruch bei der Mutter: Obdachloser verurteilt

Leverkusen · Uneinsichtigkeit ist eine Eigenschaft, mit der Angeklagte meist nicht weit kommen. Das gilt auch für einen 49-jährigen Mann, der sich für 193 Handlungen gegen das Gewaltschutzgesetz und zigfachen Hausfriedensbruch vor dem Amtsgericht in Opladen verantworten musste.

 Der Fall wird vor dem Landgericht Leverkusen verhandelt.

Der Fall wird vor dem Landgericht Leverkusen verhandelt.

Foto: UM

Der seit knapp fünf Monaten in der Justizvollzugsanstalt Köln in Untersuchungshaft sitzende Obdachlose hatte immer wieder das Grundstück und Haus seiner Mutter betreten - obwohl es einen Beschluss des Familiengerichts gibt, der ihm verbietet, sich dem Gelände auf weniger als 100 Meter zu nähern.

Der Angeklagte begründet die Verstöße mit seiner persönlichen Situation. "Mein gesamter Besitz ist in dem Haus", sagt er. Außerdem will er seine Ersparnisse in die Immobilie investiert haben. Auf dem Grundstück stehe auch noch ein altes Fahrzeug von ihm, das er als Schlafplatz genutzt habe. "Ich weiß nicht, wo ich sonst hin soll", beklagt der gebürtige Opladener. Mehrmals hatte er unter anderem auf der Terrasse des Hauses übernachtet - bis seine Mutter den Beschluss vor dem Familiengericht erwirkte, weil er sie bedroht, beleidigt und tätlich angegriffen haben soll. Vor Gericht stritt der Beschuldigte die Vorwürfe ab. Den Hausfriedensbruch räumte er mit Verweis auf seine Notlage ein. Uneinsichtig zeigte er sich in der Frage, inwiefern der Beschluss, der ihm das Betreten des Grundstücks untersagt, rechtens sei. Er fühle sich "kriminalisiert".

Obwohl sein Anwalt anbot, sein Hab und Gut aus dem Haus zu holen und die Staatsanwaltschaft für ein mildes Urteil plädierte, gab er an, weiterhin das Haus aufsuchen zu wollen. Ein Obdachlosenheim komme nicht in Frage. Ihm wurde geraten, den Beschluss des Familiengerichts anzufechten, wenn er damit nicht einverstanden sei - anstatt "mit dem Kopf durch die Wand zu wollen", wie es die Richterin umschrieb. Das sei indes eine Frage des Zivil- und nicht des Strafrechts. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von vier Monaten, die er mit der Untersuchungshaft bereits abgesessen hat. Den Gerichtssaal verließ er als freier, aber heimatloser Mann.

(dora)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort