Leverkusen/Köln Handyverbot: Leser fordern härtere Strafen

Leverkusen/Köln · Es gab zwar auch Kritik an den Verkehrskontrollen, doch der Großteil der RP-Leser und -User ist auf der Seite der Polizei.

 18 telefonierende Verkehrssünder zog die Polizei am Montag in Leverkusen aus dem Verkehr.

18 telefonierende Verkehrssünder zog die Polizei am Montag in Leverkusen aus dem Verkehr.

Foto: Uwe Miserius

Während die Polizei ein durchweg positives Fazit nach ihrem ersten Schwerpunkteinsatz "Handy-Kontrollen" im Verkehr zog, gab es über die sozialen Kanäle der Rheinischen Post im Internet auch Kritik: Zustimmung und die Forderung nach noch strengeren Kontrollen und Strafen auf der einen Seite trafen auf Unverständnis und den Vorwurf der Geldeintreiberei auf der anderen Seite.

An mehr als 20 Kontrollstellen in Leverkusen und Köln ging die Polizei am Montag gegen die "verbotswidrige Benutzung von Mobiltelefonen" vor. Von insgesamt über 11 300 Verkehrsteilnehmern, die in der Zeit zwischen 9 und 17 Uhr die Kontrollstellen passierten, verstießen 203 gegen das Handyverbot (davon 18 in Leverkusen). Die Verkehrssünder mussten 60 Euro Bußgeld zahlen und bekommen einen Punkt in die Kartei in Flensburg eingetragen. Im Internet echauffierten sich einige User, über das Vorgehen der Polizei. "Hat die Polizei wieder mal Langeweile gehabt? Sucht mal lieber Schwerkriminelle!", schrieb Michael Bär auf der RP-Leverkusen-Opladen-Facebookseite. Auch der Vorwurf der Abzocke wurde häufiger geäußert. Dagegen wehrte sich die Polizei aber bereits am Tag der Kontrollen: "Das hat nichts mit Geldeintreiberei zu tun. Jeder Blick weg von der Straße, jede Ablenkung gefährdet Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer", sagte Polizeipräsident Wolfgang Albers.

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Die Gegner der Kontrollen standen mit ihrer Meinung zwar nicht alleine, der Großteil der User war sich aber einig: Die Kontrollen sind wichtig, die Gefahr von Handys und Smartphones im Straßenverkehr wird weiter unterschätzt. Viele fordern härtere Strafen für Autofahrer, die ohne Freisprechanlage telefonieren. "Vier Wochen Lappen weg und 500 Euro Geldstrafe sind für die Verantwortungslosigkeit meines Erachtens angebracht! Man nimmt den Tod von anderen Verkehrsteilnehmern schließlich bewusst in Kauf, denn die Risiken sollten inzwischen allen bewusst sein", schrieb etwa Sebastian Zimmermann auf der RP-Facebookseite.

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Interessant ist in diesem Zusammenhang, was rechtlich erlaubt ist, und was nicht. Das Gesetz regelt eindeutig, dass das Handy während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden darf - außer um es in ausgeschaltetem Zustand von einem Ablageort zu einem anderen zu legen. Das gleiche gilt im Übrigen auch für jegliche Art von Navigationsgeräten. Diese dürfen nur bedient werden, wenn der Motor ausgeschaltet ist. Daher ist es rechtlich auch vertretbar, an einer Ampel, wenn das Auto über eine so genannte Start/Stop-Automatik verfügt, elektronische Geräte zu bedienen, solange sich der Motor im Stillstand befindet.

(RP)
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