Leverkusen "Hammer-Mann" muss nicht in die Klinik

Leverkusen · Freispruch für 48-Jährigen - er ist psychisch krank und schlug Obdachlosen mit einem Hammer.

Der 48-jährige Angeklagte hatte Glück, sehr viel Glück. Das machte der Vorsitzende Richter der 3. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts in seiner Urteilsbegründung deutlich. Der Beschuldigte, der unter paranoid-halluzinatorischer Schizophre leidet, muss nicht in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus.

Die Körperverletzung, die er im Oktober 2013 vor dem Rewe-Markt in Wiesdorf einem Bettler zugefügt hatte, habe "nur" zu zwei Platzwunden geführt. Nach ambulanter Behandlung konnte das Opfer noch am selben Abend das Krankenhaus verlassen.

Zweiter Trumpf für den Beschuldigten: Das Geschehen liegt über drei Jahre zurück. Inzwischen hat sich der Gesundheitszustand des in der Ukraine Geborenen soweit gebessert, dass eine dauerhafte Unterbringung nicht opportun erscheint. Schließlich sei die zeitlich unbefristet, daher sehe das Gesetz strenge Voraussetzungen für eine Einweisung vor.

In den Monaten nach der Tat und auch in den späteren Jahren ist der Angeklagte immer wieder durch - zum Teil völlig abstruses - Auftreten aufgefallen. So demolierte er die Sprechanlage am Wiesdorfer Krankenhaus oder setzte die Alarmanlage eines Kaufhauses außer Funktion. Genau das brachte der forensische Sachverständige mit seiner Krankheit in Verbindung: er fühlte sich verfolgt, beobachtet, bedrängt. Er ist als Schwarzfahrer aufgefallen, hat eine Frau angespuckt und ein Schild demoliert.

Bei der Anlasstat für den Strafprozess, der Verletzung eines völlig Unbeteiligten mit dem Hammer, habe er das "Gefuchtel mit einem Gehstock als Angriff gefühlt".

Zwar sehe das Gesetz bei einem solchen "Freispruch" keine Bewährungsauflagen vor, jedoch sei der 48-Jährige gut beraten, wenn er weiterhin regelmäßig zu seinem Hausarzt, der als letzter Zeuge in diesem kurzen Prozess aussagte, gehe, um dort seine Medikamente zu holen. In diesem Fall ist es eine Depot-Spritze, die als Therapie sehr gut helfe, wie selbst der Beschuldigte einsah. Denn ohne die Wirkstoffe habe er "verrückte Sachen" gemacht; er ist in Frauenkleider durch die Stadt gelaufen, auf High Heels und mit lackierten Fingernägeln. Er fiel im Stadtbild auf als völlig verwahrlost.

Die Krankheit selbst sei, so hatte der Mediziner erklärt, wenn überhaupt, dann nur langfristig zu heilen. Wenigstens sollte sich der Gesundheitszustand so weit bessern, dass er wieder Pläne in seinem Leben habe und den Antrieb verspüre, sich eine Arbeit zu suchen - möglicherweise in einer Behindertenwerkstatt. Ein Betreuer soll ihm dabei helfen.

(RP)
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