Leverkusen Händler müssen künftig Elektroschrott annehmen

Leverkusen · Führte die Entsorgung von ausrangierten Elektrogeräten bislang oftmals nur über die kommunalen Recycling- und Wertstoffstellen in Leverkusen, tut sich ab der kommenden Woche eine weitere Möglichkeit auf, nicht mehr benötigte Haushaltsgeräte und andere technische Geräte loszuwerden. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ab dem 24. Juli rechtlich auch Einzel- und Online-Händler, die über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmeter verfügen, dazu verpflichtet sind, alte Elektro-Geräte anzunehmen und einer Verwertung zuzuführen.

Allerdings gibt es einen bedeutenden Unterschied, der sich aus der Größe der abzugebenden Gerätschaften ergibt. Kleine Altgeräte - genauer: Geräte, deren Gehäuse weniger als 25 Zentimeter messen (etwa Telefone) - müssen die Händler prinzipiell zurücknehmen, auch ohne dass der Kunde einen Kassenbon vorzeigt und ohne dass bei dieser Gelegenheit etwas Neues gekauft wird. Erst bei größeren Gerätschaften wie Waschmaschinen, Flachbildschirmen oder Mikrowellen ist der Händler verpflichtet, den Elektroschrott anzunehmen, wenn der Kunde auch ein gleichartiges Gerät bei ihm einkauft. Dieser Tausch-Service ist für Kunden kostenlos. Wer den Bring- und Abhol-Service nutzen möchten, der sollte laut Verbraucherzentrale darauf achten, dass der Austausch von Alt gegen Neu mit dem Händler bereits beim Vertragsabschluss fest vereinbart wird.

Auch Internet-Händler müssen künftig Altwaren zurücknehmen. Sollten diese sich nicht in der Lage sehen, Geräte direkt zurückzunehmen, sind sie verpflichtet, den Kunden geeignete Rückgabemöglichkeiten in der Umgebung zu benennen.

(rz)
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