Köln/Leverkusen Gesprengte Geldautomaten - ein Angeklagter fehlte beim Prozess

Köln/Leverkusen · Die Anklagebank im Kölner Landgericht war gestern nur unvollständig besetzt: Zwei in Untersuchungshaft befindliche Angeklagte (22 und 29 Jahre alt) waren erschienen, ein dritter (28) fehlte. Die Verhandlung musste vertagt werden.

 Am 12. Dezember wurde ein Geldautomat in Leverkusen gesprengt.

Am 12. Dezember wurde ein Geldautomat in Leverkusen gesprengt.

Foto: umi

Die 20. Große Strafkammer sucht derzeit nach einer Strafe für die drei Niederländer, denen sie die Sprengung von Geldautomaten - unter anderem in Wiesdorf und Solingen - zur Last legt. Ob es die Auswirkungen des Streiks waren, die gestern in Köln für chaotische Verhältnisse sorgten und dem aus dem niederländischen Utrecht stammenden 28-Jährigen eine Anreise unmöglich machten, oder ob er vorsätzlich fern blieb - das will die Staatsanwaltschaft nun prüfen.

Der Aufwand für das Gericht war nicht gering: Drei Richter, zwei Schöffen, zwei Staatsanwälte, vier Verteidiger, drei Dolmetscher, vier als Zeugen geladenen Polizisten und eine Protokollantin waren vergeblich gekommen. Sie warteten über eine Stunde lang und verabredeten sich auf den nächsten Verhandlungstag am morgigen Donnerstag. Auch musste die Justiz die beiden Mitangeklagten als U-Häftlinge ins Justizzentrum bringen und sie unverrichteter Dinge auch dorthin zurückfahren.

Verteidiger Jan Khatib hatte seinen Mandanten noch in der vergangenen Woche gesprochen und ihm "eindringlich geraten, angesichts der zu erwartenden geringen Strafe, womöglich sogar Freispruch, keinen Termin zu verpassen". Schon einmal war der 28-Jährige gut eine halbe Stunde zu spät gekommen und hatte das mit Verkehrsproblemen begründet.

Sein Mandant, so schilderte Rechtsanwalt Khatib weiter, sei in Spanien verhaftet worden. Dabei lag ein recht umfangreiches Anklageschreiben mit zahlreichen Anschuldigungen vor. Jedoch habe man in einem Haftprüfungstermin nachweisen können, dass die Vorwürfe "mehr oder weniger Scheinvorwürfe waren". Daraufhin wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Khatibs Mandant musste sich regelmäßig bei der Polizei in Emmerich melden, was er angeblich auch getan hat. Ob er direkt an den beiden Sprengungen der Geldautomaten in Solingen und Leverkusen beteiligt war, sei ihm "ohnehin kaum nachzuweisen", ist Rechtsanwalt Khatib überzeugt.

Wenn der Angeklagte allerdings den Ladungen zu den Gerichtsterminen nicht nachkommt, kann die Justiz ihn - vorsichtshalber - in Untersuchungshaft nehmen lassen.

(RP)
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