Leverkusen Gericht verhängt 1110 Euro Strafe für Parfüm-Diebstahl

Leverkusen · "Lassen Sie sich das eine Lehre sein", riet der Richter nach der Urteilsverkündung den zwei Männern auf der Anklagebank. Er hatte einen 26-jährigen Tunesier und einen 46-jährigen Algerier wegen Diebstahls schuldig gesprochen. Sie sollen an zwei Tagen im Januar 2016 in der Rossmann-Filiale auf dem Rialto-Boulevard Parfüm-Flaschen gestohlen haben. Beide leben in einer Asylunterkunft in Mönchengladbach und sind derzeit ohne Arbeit. Da einer der Angeklagten nur bruchstückhaft, der andere gar kein Deutsch sprach, übersetzte ein Dolmetscher während der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Opladen für sie.

Das Gericht sah es als erwiesen, dass die Angeklagten mehrere Parfüm-Flaschen aus der Drogeriefiliale in Wiesdorf entwendeten. Am nächsten Tag langten sie laut Anklage erneut zu. Dem Tunesier, so stellte sich während der Verhandlung heraus, kann nur eine Tat nachgewiesen werden. Der geständige Algerier hingegen war nachweislich an beiden Tagen beteiligt. Das Muster der Diebe war an beiden Tagen gleich: Duft aus der Verpackung nehmen, leeren Karton wieder ins Regal stellen. Ein Ladendetektiv erwischte sie bei ihrem zweiten Diebstahlsversuch und rief die Polizei.

Die fand bei dem 46-Jährigen ein Taschenmesser mit einer vier Zentimeter langen Klinge. "Das ist nur ein Schlüsselanhänger", sagte der Angeklagte über den Dolmetscher aus. Er wurde schon einmal wegen Diebstahls verurteilt. Der zweite Angeklagte lebt seit 2015 in Deutschland. Er ist wegen Körperverletzung vorbestraft und saß wegen Diebstahls in Bonn sieben Tage in Untersuchungshaft. Auffällig während der Verhandlung war seine Vergesslichkeit. Er beharrte darauf, nichts gestohlen zu haben, bis der Richter ihm ein Überwachungsvideo zeigte. Für den Diebstahl in Wiesdorf wurde er zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt.

Der 46-jährige Messerbesitzer muss etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm "Diebstahl mit Waffe" vor. Der Richter wertete seine Reue über die Tat als strafmildernd. Der Mann muss 1110 Euro Geldstrafe zahlen. Ein dritter Tatverdächtige, der ebenfalls beteiligt gewesen sein soll, konnte bisher nicht identifiziert werden.

(RP)
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