Leverkusen Fürs Kindergeld gibt es ab 2016 eine Neuerung

Leverkusen · Für Kindergeldzahlungen gibt es ab dem neuen Jahr neue Regelungen: Eltern müssen ihre Steuer-Identifikationsnummer und auch die des Kindes angeben, weist das Finanzamt Leverkusen hin. Dabei akzeptierten die Familienkassen aber auch, dass die Berechtigten diese Nummern im Laufe des Jahres nachreichten. Die Identifikationsnummern finden sich im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZST). Wer das Schreiben nicht mehr hat, kann es übers Internet (Seite des BZST: $(LEhttp://www.

Für Kindergeldzahlungen gibt es ab dem neuen Jahr neue Regelungen: Eltern müssen ihre Steuer-Identifikationsnummer und auch die des Kindes angeben, weist das Finanzamt Leverkusen hin. Dabei akzeptierten die Familienkassen aber auch, dass die Berechtigten diese Nummern im Laufe des Jahres nachreichten. Die Identifikationsnummern finden sich im jeweiligen Mitteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZST). Wer das Schreiben nicht mehr hat, kann es übers Internet (Seite des BZST:

bzst.de)" target="_blank" rel="nofollow">www.bzst.de) nochmal anfordern. 2008 hatte jeder Bundesbürger die elfstellige Nummer zugeschickt bekommen. "Für jedes nach 2008 geborene Kind erteilt das BZST diese direkt nach der Geburt. Die Nummer ist ein Leben lang gültig und nicht identisch mit der Steuernummer, die vom Finanzamt erteilt wird", erläutert die Behörde.

(LH)
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