Leverkusen Für 600.000 Meter sinkt die Straßen-Reinigungsgebühr

Leverkusen · Die Stadt Leverkusen wird für 2017 Gebührenbescheide verschicken, die wahrscheinlich von den meisten Hauseigentümern mit Freude zur Kenntnis genommen werden: Die Kanalgebühr für die Entsorgung des Schmutzwassers bleibt gleich, die Sätze für die Regenwasserentsorgung und die allgemeine Straßenreinigung sinken in Leverkusen sogar.

Mit einer besonderen Ausnahme: Die Anlieger der "Fußgängergeschäftsstraßen", also der Fußgängerzonen in Wiesdorf und in Opladen, müssen nächstes Jahr deutlich tiefer in die Tasche greifen als bislang.

Dabei klettert 2017 der Gebührensatz für die Gebäude an der Fußgängerzone in der City auf knapp neun Euro: Das ist eine Steigerung von rund 13 %. Für Opladen-Mitte wird der Straßenreinigungssatz auf 3,12 Euro (jeweils pro Meter gerechnet) festgesetzt - eine deutliche Steigerung von rund 21 %, heißt es in den städtischen Berechnungen. Auch für die Gebäude ohne direkten Anschluss an Straßen oder eben Fußgängerzonen muss übrigens aus Gerechtigkeitsgründen Reinigungsgebühr bezahlt werden.

Die Stadt Leverkusen kassiert von den Immobilieneigentümern in Leverkusen Gebühren für rund 627.000 Reinigungsmetern. Dies ist ein reiner Berechnungswert, der nicht der Länge des Straßennetzes entspricht. Auf den meisten Straßen im Stadtgebiet kommen die TBL-Kehrmaschinenfahrer nur einmal pro Woche vorbei. In den Fußgängerzonen Wiesdorf und Opladen wird täglich gesäubert. "In Opladen leider auch am frühen Sonntagmorgen", beklagte sich vor ein paar Wochen ein Anwohner.

TBL-Leiter Wolfgang Herwig zeigte sich gestern speziell mit der Gebührenentwicklung bei der Schmutzwasserentsorgung "ganz zufrieden". In diesem Bereich sind die Technischen Betriebe nur für das Kanalnetz verantwortlich. Die Reinigung des Abwassers erfolgt in Bürrig durch den Wupperverband. Er berechnet den Leverkusenern dafür rund zehn Millionen Euro pro Jahr. Das macht fast die Hälfte der Gesamtgebührensummen für das Schmutzwasser aus.

Die neuen Gebührensätze treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Beschlossen hat sie diese Woche der Verwaltungsrat der städtischen Technischen Betriebe (TBL).

(RP)
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