Leverkusen Frust über Fräskante am Kreisel Reuschenberger Straße

Leverkusen · "Rumms" - und schon wieder ein Autofahrer, der mit mehr oder weniger Wut in eine der Fräskanten am Kreisverkehr Reuschenberger Straße gehagelt ist. Szenen wie diese gab es gestern mehrfach zu sehen.

Zwei Autofahrer wurden am Vormittag dabei beobachtet, wie sie ausstiegen und ihr Auto auf eventuelle Schäden überprüften. Ein Fahrer mit Mettmanner Kennzeichen, der die Fensterscheibe auf der Fahrerseite heruntergekurbelt hatte, fuhr laut fluchend weiter in Richtung Opladener Innenstadt.

Die städtischen Technischen Betriebe arbeiten zurzeit ihren Katalog an routinemäßigen Fahrbahnsanierungen ab.

 Beim Abbiegen von der Reuschenberger Straße in die Steinstraße müssen Autofahrer vorsichtig sein: Die Fräskante ist dort hoch.

Beim Abbiegen von der Reuschenberger Straße in die Steinstraße müssen Autofahrer vorsichtig sein: Die Fräskante ist dort hoch.

Foto: Susanne Genath

Die obere Asphaltschicht wurde vom Kreisel an bis zur Einmündung Bonner Straße bereits abgetragen. Dabei, so hieß es gestern aus der zuständigen Abteilung, halte man sich streng an die gesetzlichen Vorschriften. In diesem Fall bedeutet das: Die Fräskante, die den Übergang von der Baustelle zur normal asphaltierten Straße markiert, beträgt vier Zentimeter. Sie sei zudem in Teilen mit Fräsgut angeschüttet, so dass eine zweite, niedrigere Ebene entstehe. Außerdem ist die gesamte Baustelle nach Auskunft der TBL mit Schildern versehen, die sowohl auf die Fräskante hinweisen, als auch die Autofahrer zu Schrittgeschwindigkeit auffordern. "Wir halten uns an die Regeln, mehr können wir nicht tun."

2003 hatte der damalige Chef der Technischen Betriebe, Reinhard Gerlich, einen Katalog erstellen lassen, auf dem alle Leverkusener Straßen mit routinemäßigen Überprüfungen und Sanierungen notiert wurden. Auch die jetzige Maßnahme in Opladen fällt noch unter diesen Komplex. Die Arbeiten sollen sechs Wochen dauern.

Die Rechtsprechung ist bei Fräskanten übrigens eher verkehrsteilnehmerfreundlich: Der Betreiber einer Baustelle ist verpflichtet, bei einer vier Zentimeter tiefen Kante eine ausreichende Warnbeschilderung anzubringen. Tut er dies nicht, und kommt deshalb ein Fahrer etwa eines Motorrollers zu Fall, haftet der Betreiber wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das droht den TBL in Opladen wohl nicht.

(RP)
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