Leverkusen Fernsehreif: Vermeintlicher Drogendeal mit Rockern

Leverkusen · Dass Staatsanwälte eben auch nur Menschen sind, Termine verschlafen können und alle Beteiligten so über eine Stunde warten lassen, sollte an diesem Tag in einem Verfahren am Amtsgericht Opladen nur eine Randnotiz bleiben. In einer durchaus fernsehreifen Verhandlung wurde zwei Angeklagten vorgeworfen, Mitglieder des Rockerclubs "Bandidos" Oberhausen von April bis März 2012 mit Gerätschaften für ein Amphetaminlabor beliefert und somit beim Drogenhandel unterstützt zu haben.

Ein 36-jähriger Quettinger soll dabei in einer hiesigen Apotheke eben jene Ausrüstung gekauft haben, während der 42 Jahre alte Inhaber der Apotheke beschuldigt wurde, billigend in Kauf genommen zu haben, dass das Erworbene für illegale Mittel eingesetzt werden könnte.

Im Zuge der Beweisaufnahme vernahm das Gericht zwei bereits verurteilte und im Gefängnis sitzende Rocker, die den Auftrag gegeben haben sollen. Und so nahm das Fernsehspiel seinen Lauf. In einem schlabbrigen grauen Kapuzenpullover, auf dem groß "Oldschool Criminal" prangte, schlenderte der erste Rocker auf Krücken in den Saal. Im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wurde damals nicht nur der Innenraum seines Mercedes, sondern auch die Telefonverbindung überwacht.

"Ich weiß gar nicht, worum es geht", gab der 41-Jährige zu verstehen. Nur den jüngeren Angeklagten kenne er wohl aus dem Job, in dem beide zeitweise arbeiteten. Um dem Mann auf die Sprünge zu helfen, hielt der Richter die Aufzeichnungen der Überwachung allen Anwesenden teilweise vor. "Meine Stimme erkenn' ich. Wer der andere ist: keine Ahnung", betonte der 41-Jährige mehrmals. In den Gesprächen ging es vorrangig um das Besorgen von Autoteilen. Aber auch um laborähnliche Gerätschaften, die zunächst versucht wurden, über das Online-Auktionshaus Ebay zu bestellen, ab sofort aber "über Leverkusen abgewickelt" werden sollten.

Noch unergiebiger gestaltete sich die Vernehmung des zweiten Bandido. "Ich sage gar nichts", erklärte er schon zu Beginn. Dass er kein Verweigerungsrecht hatte, interessierte den 32-Jährigen überhaupt nicht: "Ich sitze meine Strafe halt bis zum letzten Tag ab." Und das sind immerhin stolze zwölf Jahre. "Was hat man da für ein Druckmittel?", fragte der Richter seufzend. 1000 Euro Geldstrafe muss der Gefangene, der die Drogen herstellte, dennoch zahlen.

Das Anhören eines Handelsvertreters, der die Leverkusener Apotheke beliefert, sowie einer Angestellten des Geschäfts ergab auch keine belastenden Hinweise.

Und so wurden beide Angeklagten auf Antrag der Staatsanwaltschaft von den Vorwürfen freigesprochen.

(brü)
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