Leverkusen Drogendealer von der eigenen Bande denunziert

Leverkusen · Der Tatvorwurf, der einem 37-Jährigen aus Wiesdorf von dem Staatsanwalt gemacht wurde, hörte sich zunächst nicht gravierend an: Der Angeklagte soll in zwei Fällen mit Betäubungsmitteln gehandelt haben. Doch bereits nach der Anklageverlesung wurde deutlich, dass die 8. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts den Fall nicht - wie gedacht - nach einem Verhandlungstag abschließen kann. Denn zunächst stellten die beiden Verteidiger den Antrag, dass die Beweise gegen ihren Mandanten nicht verwertet werden dürfen. Denn die würden auf Aussagen von Mitgliedern einer Bande beruhen, die Anfang des Jahres verurteilt wurden. Damals sahen die Angeklagten wohl keinen anderen Ausweg, ihrer Freiheitsstrafe zu entgehen oder sie wenigstens zu mildern, als während der Verhandlung weitere Namen von Mitgliedern zu nennen. Darunter auch den des 37-jährige Wiesdorfers, der in Bergisch Gladbach geboren wurde, aber weiter die türkische Staatsangehörigkeit besitzt. Mit der Zulässigkeit der Beweise wird sich das Gericht nun beschäftigen müssen, zwei Termine im September wurden abgestimmt.

Dabei geht es nicht um "Peanuts": Als die Polizei die Angaben der damals Angeklagten ausgewertet hatte, wurden sie in der Wohnung des 37-Jährigen vorstellig. Drogen wurden gefunden, mehrere Handys, zahlreiche SIM-Karten, ein Störsender und 50 Patronen des Kalibers 9 mal 19 Millimeter. Die dazugehörige Waffe fehlte. Der Staatsanwalt glaubt, auch die Übergabe von größeren Geldbeträgen nachweisen zu können. In einem Fall sollen 26.000 Euro in einem Café in Wiesdorf übergeben worden sein.

Die Bande hatte den Handel mit Drogen im großen Stil organisiert, Kokain in Kilomengen wurde von Holland nach Deutschland transportiert, wobei Geldbeträge von mehreren einhunderttausend Euro den Besitzer wechselten. Selbst auf der Reeperbahn wurde Kokain verkauft. Polizei und Zollfahnder waren der Bande auf der Spur. Der Staatsanwalt sprach von Ermittlungsakten im Umfang von 10.000 Seiten. So entstand im Gerichtssaal die Situation, dass der Angeklagte sich frei bewegen konnte, aber ein Zeuge als Häftling (Mitglied der Bande) von Justizbeamten vorgeführt wurde. Weil die Staatsanwaltschaft und die Polizei inzwischen wohl Kenntnisse über weitere Straftaten des "Zeugen" haben, machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

In der nächsten Sitzung wird die Leiterin der Ermittlungskommission erwartet, die wohl detaillierte Angaben zu Vernehmungen machen wird, die damals während der Verhandlung liefen und zur Anklage gegen den Wiesdorfer führten.

(sg-)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort