Leverkusen Diebes-Duo gesteht elf Einbrüche

Leverkusen · Im Frühjahr 2014 sorgte in Opladen und Umgebung eine Serie von Einbrüchen für Verunsicherung. Nun beschäftigte sich damit das Amtsgericht: Drei Angeklagten wurden elf Taten vorgeworfen. Allerdings erschien einer davon nicht und ließ über das Handy eines Mittäters ausrichten, dass er keine Vorladung bekommen habe. Der Richter verhandelte daher nur gegen zwei Männer, der dritte bekommt eine gesonderte Verhandlung.

Unter anderem soll das Trio zwischen März und Juni 2014 in die AWO-Beratungsstelle am Berliner Platz, das Restaurant Ruhlachklause im Kleingärtnerverein, ein Eiscafé sowie einen Kiosk an der Kölner Straße eingebrochen sein. Entwendet wurden Bargeld oder Elektrogeräte wie Fernseher oder Digitalkamera. Zeugen erwischten die Angeklagten schließlich auf frischer Tat: Im Fahrradgeschäft "Pedale" an der Birkenbergstraße sollen sie die Scheibe der Ausstellungsfläche eingeschlagen und zwei eBikes entwendet haben.

Die Angeklagten (beide 23 Jahre) räumten fast alle Tatvorwürfe ein - erhielten aber völlig unterschiedliche Strafen. Das lag hauptsächlich daran, dass einer der Täter noch keine Einträge im Bundeszentralregister vorzuweisen hatte. Des Weiteren ist er Vater von zwei kleinen Kindern (im Alter von einem und fünf Jahren) und sei aktuell im dritten Lehrjahr als Koch tätig. Gegen ihn verhängte der Richter daher nur eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wurde.

Anders sah es da bei seinem Mitangeklagten aus. Er war bereits mehrfach wegen schweren Diebstahls und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Des Weiteren habe er momentan keine eigene Wohnung und gehe keiner Arbeit, geschweige denn einer Ausbildung nach. Auch familiär sehe es nicht rosig aus. Sein Vater, der vor zwei Jahren extra aus Spanien anreiste, um seinen Sohn wieder auf die rechte Bahn zu bringen, säße nun selbst im Gefängnis.

Sein Bewährungshelfer führte aus, dass der Mann voriges Jahr von 28 Terminen nur sechs wahrnahm und meist unentschuldigt fernblieb. Das hatte Konsequenzen: Das Gericht verdonnerte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten und gab so zumindest der Bitte des Verteidigers nach, die Freiheitsstrafe auf unter drei Jahre zu beschränken.

(hawk)
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