Leverkusen Dieb wehrt sich gegen Ladendetektive - Bewährung

Leverkusen · Ein Berufskraftfahrer aus Litauen soll im vergangenen Monat in einem Elektronikgeschäft in der Wiesdorfer Rathaus-Galerie einen räuberischen Diebstahl begangen haben. Für die vorgeworfene Tat musste er sich nicht nur vor Gericht verantworten, sondern war gleichzeitig seit dem 17. November in der Justizvollzugsanstalt Köln untergebracht. Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte, musste er bis zu seiner Verhandlung im Gefängnis bleiben. Vor Gericht schilderte die Staatsanwaltschaft den Tathergang. Am 16. November hätte der Beschuldigte am frühen Abend im besagten Elektronikgeschäft eine sicher verpackte Smartwatch entwendet und in seine Hosentasche gesteckt. Dies wurde von den Ladendetektiven beobachtet.

Als die drei Detektive ihn darauf ansprachen, soll der Beschuldigte die Flucht ergriffen und dabei auch wild um sich getreten haben. Dabei hätte einer der Detektive eine Verstauchung an einem Finger erlitten, ein anderer musste sich die folgenden Tage mit einem Hämatom am Gesäß beschäftigen. Der Verteidiger führte aus, dass der Angeklagte nicht fliehen wollte. Dass er in der Fotoabteilung angehalten wurde und nicht am Ausgang, würde seine Aussage belegen. Man hätte seinen Mandanten direkt angefasst und weil sich die Detektive nicht als solche zu erkennen gaben und der Angeklagte der deutschen Sprache nicht mächtig war, fühlte sich dieser "von dritten Personen belästigt und verteidigte sich".

Das ließ der Richter allerdings nicht gelten: "Na ja, er weiß ja, dass er gerade etwas in die Tasche gesteckt hat", sagte er und fügte an, dass ein Langfinger ohne Sprachverständnisse kombinieren könnte, dass man jetzt wohl wegen des Diebstahls festgehalten wurde.

Dennoch wurde der Tatbestand von der Staatsanwaltschaft von "räuberischer Diebstahl" auf "Diebstahl in besonders schweren Fall" mit Nötigung und tateinheitlich fahrlässiger Körperverletzung gemindert.

Sie forderte eine Strafe von vier Monaten auf Bewährung. Der stimmten sowohl die Verteidigung als denn auch das Schöffengericht zu.

(hawk)
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