Leverkusen Der BGH lässt Schießerei-Prozess neu aufrollen

Leverkusen · Die Revision ist in einem Strafverfahren, das in der ersten Instanz vor einem Landgericht - aufgrund der Schwere der Tat vor einer Großen Strafkammer oder einem Schwurgericht - geführt wurde, das einzige Rechtsmittel gegen die Verurteilung. Die Revision wird vom Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Über 90 Prozent der Eingaben werden abgewiesen. Umso überraschender kam der Hinweis, dass das Verfahren gegen einen inzwischen 62-Jährigen, der am Pfingstsonntag 2014 vor der Bäckerei Merzenich in Wiesdorf auf einen türkischen Landsmann geschossen hat, nun komplett neu verhandelt werden muss.

Der BGH stieß sich an der Formulierung "bedingte Tötungsabsicht" in der Begründung des Urteils der 11. Großen Strafkammer vom März 2015.

Dabei war der Angeklagte mit einem recht milden Urteil davongekommen: fünf Jahre und sechs Monate Haft, deren Vollzug angesichts des Gesundheitszustands des Angeklagten sogar ausgesetzt wurde. Der Staatsanwalt hatte wegen versuchten Mordes sieben Jahre gefordert.

Inzwischen wohnt der Angeklagte bei einer Tochter in Süddeutschland, während der Verhandlungstage wohl bei einer Tochter in Köln. Schon jetzt ist absehbar, dass die 21. Große Strafkammer das Verfahren nicht vor Weihnachten zum Abschluss bringen wird, weil dem Angeklagten laut Arztgutachten täglich nur maximal zwei Stunden Verhandlungsdauer zugemutet werden können - und die auch immer wieder mit ausreichend Pausen.

Erneut hieß es in einer vom Verteidiger verlesenen Erklärung, dass sich der Angeklagte am Tattag von dem späteren Opfer bedroht und provoziert gefühlt haben will. Folglich ging er in seine Wohnung in der Dönhoffstraße, holte dort seine Waffe und lief zurück zur Bäckerei, um dort mit zwei Schüssen seinem Landmann klar zu machen, dass er sich nicht bedrohen lassen wolle.

Dem wiederum vorausgegangen war eine Schlägerei in der Nähe des Forums, als das Opfer wenige Monate zuvor mit fünf bis sechs Mittätern dem Sohn des 62-Jährigen mit einer Eisenstange schwerste Verletzungen am Kopf zugefügt hatte, die dieser nur nach einer Notoperation überleben konnte. Der Schläger soll die Familie anschließend mit dem Tode gedroht haben, wenn diese belastende Aussagen bei der Polizei machen würden.

Am gestrigen ersten Verhandlungstag der Revision konnte der Richter zumindest die Anklageschrift der Schlägerei am Forum verlesen. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung für diese Straftaten wurde noch nicht festgesetzt, aber das Verfahren soll nach derzeitigem Stand vor der 11. Großen Strafkammer verhandelt werden, also jene Kammer, dessen Urteil mit der Revisionsverhandlung im vorliegenden Fall aufgehoben wurde. Es würde daher Sinn machen, einer anderen Strafkammer das Verfahren der Forum-Schlägerei zuzuweisen, um von vornherein erneut formale Revisionsgründe auszuschließen und eine womöglich weitere teure Verhandlung zu vermeiden.

Was sich allerdings der 62-jährige Angeklagte nun von der Neuverhandlung angesichts seines schlechten Gesundheitszustands und den damit verbundenen deutlich sichtbaren Strapazen verspricht, bleibt vorerst sein Geheimnis. Es ist jedenfalls kaum vorstellbar, dass Schüsse vor einem belebten Café lediglich als Sachbeschädigung ausgelegt werden können, wie es der Verteidiger aus der ersten Verhandlungsrunde, der inzwischen verstorben ist, seinerzeit in seinem Plädoyer deutete.

(sg-)
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