Leverkusen Daten-Urteil: Kölner Polizei sieht Probleme
Leverkusen · Das Bundesverfassungsgesetz erklärte am Dienstag die Speicherung von Telefon-Daten für verfassungswidrig. "Das macht uns eine effektive Kriminalitätsbekämpfung äußerst schwer, bis das neue Gesetz erlassen ist", sagte gestern Norbert Wagner, Leiter der Direktion Kriminalitätsbekämpfung bei der Köln-Leverkusener Polizei, am Rande der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik 2009.
03.03.2010
, 17:20 Uhr
Er nannte ein Beispiel: Täter aus Litauen rufen — wie jüngst in Köln geschehen — ältere Leute an, gaukeln ihnen vor, sie seien entfernte Angehörige und in Not geraten. Eine gutgläubige 82-Jährige verlor durch diesen Trick 12 000 Euro. "In diesen Fällen kommen wir ohne Telefondaten kaum in der Täterermittlung weiter", sagte Wagner.