Leverkusen Daten-Urteil: Kölner Polizei sieht Probleme

Leverkusen · Das Bundesverfassungsgesetz erklärte am Dienstag die Speicherung von Telefon-Daten für verfassungswidrig. "Das macht uns eine effektive Kriminalitätsbekämpfung äußerst schwer, bis das neue Gesetz erlassen ist", sagte gestern Norbert Wagner, Leiter der Direktion Kriminalitätsbekämpfung bei der Köln-Leverkusener Polizei, am Rande der Vorstellung der Kriminalitätsstatistik 2009.

Er nannte ein Beispiel: Täter aus Litauen rufen — wie jüngst in Köln geschehen — ältere Leute an, gaukeln ihnen vor, sie seien entfernte Angehörige und in Not geraten. Eine gutgläubige 82-Jährige verlor durch diesen Trick 12 000 Euro. "In diesen Fällen kommen wir ohne Telefondaten kaum in der Täterermittlung weiter", sagte Wagner.

Generell mache ihm das Urteil aus Karlsruhe inhaltlich keine Sorgen. Nur eben die Übergangsperiode sei eine spannende Zeit. Ohnehin erweist sich Verbrechensaufklärung häufig als schwierig, da immer öfter Täter aus anderen Ländern, etwa Kroatien und Italien, zur Einbruchsserie anreisten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort