Leverkusen Das ändert sich 2018 für die Verbraucher

Leverkusen · Ein Fachmann von der Leverkusener Verbraucherzentrale zeigt auf, was sich im neuen Jahr ändert. Insgesamt ist er zufrieden mit den Gesetzesänderungen. In einem großen Bereich gebe es Nachholbedarf.

 Künftig darf ein Veranstalter den Preis einer Reise, die vier Monate vor Antritt gebucht wurde, um acht Prozent erhöhen.

Künftig darf ein Veranstalter den Preis einer Reise, die vier Monate vor Antritt gebucht wurde, um acht Prozent erhöhen.

Foto: Imago (Archiv)

Der Beginn eines Jahres ist in den meisten Fällen mit dem Inkrafttreten neuer Gesetze verbunden. Andreas Nawe, seit einem Jahr in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Wiesdorf tätig, gibt einen Einblick auf die Änderungen, auf die sich die Bürger einstellen müssen.

Datenschutz ist eines der meist diskutierten Themen dieser Zeit. Gerne werden Internetplattformen, bekannte Suchmaschinen und soziale Netzwerke als Datenkraken bezeichnet. Die Unternehmen sitzen meist in den USA, berufen sich so auf das dort geltende Recht. "Die Schutzrichtlinien der EU gelten von nun an allerdings auch für Unternehmen außerhalb der EU", betont Nawe. Eine Überprüfung dessen sei jedoch nur schwer durchführbar. Und mal ganz davon ab: "Recht haben und Recht bekommen - das ist halt so eine Sache."

Reisen sind mitunter einer der Inbegriffe, geht es um gute Vorsätze fürs neue Jahr. Interessante Plätze sehen, fremde Kulturen und Menschen kennenlernen. Ab dem 1. Juli diesen Jahres ist es den Reiseveranstaltern gestattet, den Preis einer bereits gebuchten Reise um acht Prozent anzuheben. Das gilt für Buchungen, die vier Monate vor Reisebeginn abgeschlossen wurden. Bisher hatte die mögliche Anhebung bei fünf Prozent gelegen.

Geldtransfers werden bequemer und schneller. Darüber hinaus wurde der Verbraucher bei Lastschriftverfahren gestärkt. So erfolgen Überweisungen innerhalb der EU nun in Echtzeit. Bisher hatte es geheißen, diese seien nur an Banktagen möglich. "Geldtransfers innerhalb der EU konnten so gut und gerne zwei bis fünf Tage dauern", sagt Nawe. Und das, obwohl das Geld elektronisch transferiert werde. "Das war einfach Quatsch", betont der 33-Jährige. Er freut sich auch über den Umstand, dass Verbraucher nun das bedingungslose Recht besitzen, Geldsummen, die per Lastschrift vom Konto gebucht wurden, binnen acht Wochen zurückzufordern. Früher hatte diese Zeitspanne noch in den Händen der Bank gelegen.

Energie und deren Nachhaltigkeit steht bereits seit langer Zeit relativ weit oben auf der Agenda. Heizungen, die vor 1993 eingebaut wurden, können durch den Schornsteinfeger nun mit einem Energielabel ausgestattet werden. Das habe zwar keine direkten Vorteile für die Verbraucher, so könne jedoch erkannt werden, ob sich eine Investition an dortiger Stelle lohne, erklärt Nawe.

Insgesamt ist der 33-Jährige mit den Gesetzesänderungen zufrieden. "Die EU nimmt einen positiven Einfluss auf die Gesetzgebung", sagt er. Nachholbedarf sieht Nawe im Bereich der Telekommunikation. Bei Abschluss eines Vertrags im Laden bestehe kein Widerrufsrecht. Und durch die Unterschrift auf einem Tablet könne diese vervielfacht und missbraucht werden.

(RP)
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