Open Grid in Leverkusen Bundesgericht könnte Gasleitung noch kippen

Leverkusen · Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Hochdruck-Erdgasleitung Open Grid und seine Begründung sind jetzt im Internet nachzulesen.

 Sowie hier könnten auch in Leverkusen bereits im übernächsten Jahr die Bagger und Lastkräne zum Verlegen der Gasleitung anrollen.

Sowie hier könnten auch in Leverkusen bereits im übernächsten Jahr die Bagger und Lastkräne zum Verlegen der Gasleitung anrollen.

Foto: Open Grid

Mehr als 30 Seiten Juristendeutsch sind eine große Herausforderung für jeden Normalbürger: Doch wer sich erst einmal durch den mit Paragrafen und Gesetzesverweisen gespickten Text arbeitet, gewinnt einige interessante Erkenntnisse zum Ausgang des Gerichtsverfahrens gegen den Verlauf der Hochdruck-Erdgasleitung Open Grid unmittelbar neben einer Grundschule in der Waldsiedlung.

Das Unternehmen NETG, dessen Gasleitung laut Planung nur wenige Meter vom Schulgebäude entfernt verläuft, hatte die städtische Aufforderung, zurückgewiesen, einen Änderungsantrag bei der Bezirksregierung Köln einzureichen, der die Leitung weiter in den Wald verlegt. Begründung: Man habe sich an alle Absprachen gehalten und handele "nach Recht und Gesetz".

Die Stadt Leverkusen klagte - und verlor den den Prozess. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf ist jetzt im Internet nachzulesen. Unter dem Aktenzeichen 11 D 14/14.AK hat der elfte Senat seine Begründung auf der Internet-Plattform "Justiz online" veröffentlicht.

Beim Lesen des Textes fällt eines schnell ins Auge: Alls Hauptgrund dafür, dass die Stadt Leverkusen mit ihrer Klage gescheitert ist, führt das Gericht die Seltenheit eines wirklich gefährlichen Störfalls an.

Es wird unter anderem darauf verwiesen, dass sich aufgrund der spezifischen Merkmale des Betriebs einer unterirdisch verlaufenden Erdgasleitung "die Ermittlung der Umweltauswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb beschränken" kann.

Wörtlich heißt es weiter: "Dem liegt erkennbar der Gedanke zugrunde, dass eine nach den gesetzlichen Bestimmungen und anerkannten Regeln der Technik errichtete Erdgasleitung sicher ist.. Ausgehend von der Prämisse, dass die dem Stand der Technik entsprechende Leitung sicher ist, bedurfte es keiner darüber hinausgehenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung von Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, die nicht bei bestimmungsgemäßem Betrieb, sondern bei Unfällen oder Störfällen hervorgerufen werden könnten."

Der Leverkusener Diplom-Ingenieur und Pipeline-Kritiker Detlev Kraneis hatte ähnliche Aussagen bereits im Jahr 2014 kritisiert: Angesichts eines schweren Gasleitungsunglücks in Ludwigshafen hatte er damals gesagt: "Solche schlimmen Unglücke, wenn auch nicht immer mit Toten, passieren alle Nase lang. Sie werden nur selten so öffentlich wie jetzt."

Die Gaswirtschaft führe Listen von Schäden an Pipelines, die allerdings in Deutschland unter Verschluss gehalten würden. Jetzt ist die von ihm kritisierte Haltung quasi gerichtlich bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht könnte die Gasleitung gleichwohl noch kippen. Dies ist - auch ohne Prozesstermin - im demnächst anstehenden schriftlichen Verfahren durchaus möglich, sagen Verwaltungsjuristen.

Und wenn nicht? Open Grid Europe hatte bereits im September 2016 verkündet, "nach jetzigem Stand der Dinge werden die Bagger vermutlich 2019 anrollen".

(RP)
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