Leverkusen Bürgerliste erwägt Bürgerentscheid zu A1-Rheinbrücke und -Tunnel

Leverkusen · Die Bürgerliste steht in den Startlöchern, ein Bürgerbegehren zu Brücke und Tunnel (die Bürgerliste will einen Tunnel von Alkenrath bis Köln) für die A1 zu organisieren. Sie hat bereits eine Sondersitzung von Rat und Bezirksvertretung I nächsten Freitag zur A1 initiiert und mehrere Anträge zu diesem Thema gestellt. "Wir gehen allerdings davon aus, dass unsere Anträge von der Ratsmehrheit abgelehnt werden", sagte Erhard Schoofs, Fraktionschef der Bürgerliste, gestern bei einem Pressegespräch.

Deshalb habe man mit dem "Netzwerk gegen Lärm" und der Interessengemeinschaft Köln-Leverkusen schon angefangen zu rechnen und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass rund 8400 Unterschriften nötig seien, um ein Bürgerbegehren mit dem Titel "Leverkusen muss leben" auf den Weg zu bringen. Eine überschaubare Menge. "Wir gehen davon aus, dass wir in zwei Monaten damit durch sind", erklärte Schoofs.

Sollte der Bürgerentscheid die Vorschläge der Bürgerliste - also Tunnellösung, gegebenenfalls mit einer kleinen Stelzenbrücke für den Regionalverkehr - stützen, habe dies zwar keine bindende Wirkung für die Politik. "Aber der Entscheid wäre wichtig vor Gericht. Der Richter würde dann sehen, dass der Stadtrat nicht im Sinne der Bürger entschieden hat, die er eigentlich vertritt."

Denn das "Netzwerk gegen Lärm" hat die Genehmigung erhalten, gegen die Baupläne klagen zu dürfen, berichtete dessen Vorsitzender Manfred Schröder. "Wir werden jetzt die Kräfte bündeln und mit dem Verkehrsclub Deutschland und einem größeren Grundbesitzer gemeinsam klagen." Der Bauer sowie der Verkehrsclub hätten sich bereits an einen erfahrenen Kölner Rechtsanwalt gewandt. Dem werde sich das Netzwerk anschließen.

Und auch ein erneuter Anlauf für eine Demo auf der A1-Brücke ist geplant. Denn das Gerichtsurteil, mit dem der erste Versuch abgelehnt wurde, sei umstritten. "Wir hoffen, dass ein neuer Antrag genehmigt wird", sagte Schoofs. Ein Datum stehe noch nicht fest. "In einem Schnellverfahren könnte aber innerhalb von drei Tagen ein Gerichtsentscheid erwirkt werden."

(sug)
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