Postskriptum Diese Woche In Unserer Stadt Brandhaus - dranbleiben

Leverkusen · Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen", steht in Artikel 14 des Grundgesetzes. Schlebuscher Bürger meinen, dass das mehr heißt, als dafür zu sorgen, dass das Brandhaus mitten in der Fußgängerzone, in dem früher die Gaststätte "Alt Schlebusch" untergebracht war, niemanden aus bautechnischer Sicht gefährdet. Schandfleck nennen es die Schlebuscher. In der Tat fällt das seit 14 Jahren leerstehende, verfallende Haus extrem negativ auf. Vor allem auch, weil gerade die Schlebuscher Fußgängerzone adrett, aufgeräumt, gemütlich ist. Bezirksvorsteher Frank Schönberger warnt davor, dass solche Gebäude Lücken in Fußgängerzonen reißen, "so etwas kann eine ganze Fußgängerzone zum Kippen bringen", mahnt er. Zumindest zu einem Imageschaden führen. Wenn an diesem Wochenende der Martinsmarkt in dem Stadtteil läuft und viele Fremde kommen, können die sich wohl auch nur über das Brandhaus zwischen Geschäften und Lokalen wundern. Was ist zu tun? Die Bürger, die mit Protest-Bettlaken ihren Unmut kundtaten und daraufhin weitere Unterstützer fanden, wollen die Stadt in der Verantwortung sehen.

Die aber kann aus rechtlicher Sicht nichts tun. Was bleibt -aber dies eben auch für die Stadtspitze - ist wohl nur das, was sich Schönberger vorgenommen hat: aktiv auf den Eigentümer zugehen, nachfragen, bitten, einwirken. Immer wieder und andauernd. Vielleicht höhlt der stete Tropfen ja doch sprichwörtlich auch hier den Stein.

(RP)
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